StaplerscheinTest

📦 Last aufnehmen, transportieren und absetzen

Last aufnehmen, transportieren und absetzen

Vor jeder Lastaufnahme ist sicherzustellen, dass das Gewicht der Last die zulässige Tragfähigkeit des Staplers nicht überschreitet, denn Überlastung gefährdet die Standsicherheit. Die auf dem Fabrik- bzw. Tragfähigkeitsschild angegebene Nenn-Tragfähigkeit bezieht sich bei den meisten Geräten auf einen Lastschwerpunktabstand von 500 mm und gilt bis zu einer Hubhöhe von 3 300 mm. Bei größerer Hubhöhe oder größerem Lastschwerpunktabstand sinkt die zulässige Last: Aus dem Tragfähigkeits- bzw. Last-Schwerpunkt-Diagramm (Lastdiagramm), das sich in jedem Flurförderzeug mit Hubgerüst vor der Vorderachse befindet, werden Lastschwerpunktabstand und Resttragfähigkeit bestimmt.

Beim Unterfahren müssen die Gabelzinken ausreichend tief und mittig unter die Last gefahren werden. Die Last ist so aufzunehmen, dass sie am Gabelrücken anliegt, damit der Lastarm (Lastschwerpunktabstand) möglichst klein bleibt. Die Neigeeinrichtung des Hubgerüstes darf nur beim Aufnehmen und Absetzen nach vorn geneigt werden; während des Transports wird das Hubgerüst zurückgeneigt. Durch das Zurückneigen verbessert sich die Lage des Lastschwerpunktes und die Standsicherheit wird erhöht – das Hubgerüst ist daher vor Fahrtbeginn zurückzuneigen.

Lasten sind auf geeignete, ausreichend tragfähige und standsichere Flächen abzusetzen. Höher als 1,80 m über Flur dürfen herabfallgefährdende Lasten nur aufgenommen oder abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug ein Fahrerschutzdach hat. Nicht ordnungsgemäß gepackte oder verschobene Lasten sowie Ladeeinheiten mit beschädigten Paletten oder Stapelbehältern dürfen nicht gestapelt oder an höher gelegenen Stellen abgesetzt werden. Lasten dürfen nicht auf Verkehrswegen, Rettungswegen, vor Sicherheitseinrichtungen oder vor ständig zugänglichen betrieblichen Einrichtungen abgesetzt werden. Lastaufnahmemittel dürfen grundsätzlich nur zum Aufnehmen und Absetzen angehoben bewegt werden; bei der Fahrt sind sie abgesenkt in Transportstellung zu führen.

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Beispielfragen (35)

1. Worauf bezieht sich die auf dem Tragfähigkeitsschild angegebene Nenn-Tragfähigkeit eines Gabelstaplers bei den meisten Geräten?

  1. Auf einen Lastschwerpunktabstand von 500 mm
  2. Auf einen Lastschwerpunktabstand von 1000 mm
  3. Auf eine Last, die genau mittig auf den Zinkenspitzen liegt
  4. Auf das maximale Eigengewicht des Staplers

Die Nenn-Tragfähigkeit gilt bei den meisten Geräten für einen Lastschwerpunktabstand von 500 mm und bis zu einer Hubhöhe von 3 300 mm. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2 (Tragfähigkeit))

2. Was versteht man unter der Resttragfähigkeit eines Gabelstaplers?

  1. Die bei größerer Hubhöhe bzw. größerem Lastschwerpunktabstand reduzierte zulässige Tragfähigkeit
  2. Das Gewicht, das nach dem Abladen einer Teillast noch auf der Gabel verbleibt
  3. Die maximale Tragfähigkeit bei abgesenkter Gabel und kleinstem Schwerpunktabstand
  4. Das Eigengewicht des Staplers abzüglich des Gegengewichts

Die Resttragfähigkeit ist die bei größerer Hubhöhe oder größerem Lastschwerpunktabstand reduzierte zulässige Tragfähigkeit, die dem Lastdiagramm zu entnehmen ist. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1 und Abschnitt 6)

3. Mit welchem Hilfsmittel am Gabelstapler bestimmen Sie, ob eine Last bei der vorgesehenen Hubhöhe und ihrem Schwerpunktabstand sicher gehoben werden darf?

  1. Mit dem Tragfähigkeits- bzw. Lastdiagramm
  2. Mit dem Fahrtenbuch des Staplers
  3. Mit der Betriebsanleitung des Anbaugerätes allein
  4. Mit dem Reifenluftdruck-Diagramm

Aus dem Lastdiagramm lässt sich in Abhängigkeit von Lastschwerpunktabstand und Hubhöhe die zulässige Resttragfähigkeit ablesen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1 und Abschnitt 6)

4. Was muss vor dem Aufnehmen einer Last in Bezug auf das Gewicht unbedingt sichergestellt sein?

  1. Dass das Lastgewicht die zulässige Tragfähigkeit bei gegebenem Schwerpunktabstand und gegebener Hubhöhe nicht überschreitet
  2. Dass die Last mindestens so schwer ist wie das Gegengewicht
  3. Dass das Lastgewicht genau der Nenn-Tragfähigkeit entspricht
  4. Dass die Last leichter ist als der Stapler selbst

Eine Überlastung gefährdet die Standsicherheit; das Lastgewicht darf die zulässige Tragfähigkeit für den konkreten Schwerpunktabstand und die Hubhöhe nicht überschreiten. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6)

5. Eine Palette wiegt 1200 kg. Ihr Lastschwerpunkt liegt deutlich weiter von der Gabel entfernt als die im Tragfähigkeitsschild zugrunde gelegten 500 mm. Was gilt dann?

  1. Die zulässige Tragfähigkeit verringert sich, sie muss aus dem Lastdiagramm abgelesen werden
  2. Die Nenn-Tragfähigkeit bleibt unverändert gültig
  3. Die Tragfähigkeit erhöht sich, weil der Hebelarm länger ist
  4. Der Schwerpunktabstand hat keinen Einfluss auf die Tragfähigkeit

Bei größerem Lastschwerpunktabstand sinkt die zulässige Tragfähigkeit; die zulässige Resttragfähigkeit ist dem Lastdiagramm zu entnehmen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1 und Abschnitt 6)

6. Wie soll eine Last auf der Gabel positioniert werden, um den Lastschwerpunktabstand möglichst klein zu halten?

  1. Die Last soll am Gabelrücken anliegen
  2. Die Last soll nur an den Zinkenspitzen aufliegen
  3. Die Last soll möglichst weit vorn auf den Zinken liegen
  4. Die Last soll nur auf einer Zinke aufliegen

Liegt die Last am Gabelrücken an, bleibt der Lastarm (Schwerpunktabstand) klein und die Standsicherheit besser erhalten. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.4 (Aufnahme der Last))

7. Wie müssen die Gabelzinken unter die aufzunehmende Last gefahren werden?

  1. Ausreichend tief und möglichst mittig unter die Last
  2. Nur wenige Zentimeter, damit man schnell wieder ausfahren kann
  3. Möglichst weit auseinander gespreizt an den Außenkanten
  4. Nur unter eine Seite der Last, um sie anzukippen

Die Gabelzinken müssen ausreichend tief und mittig unter die Last gefahren werden, damit die Last sicher aufliegt und am Gabelrücken anliegt. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.4 (Aufnahme der Last))

8. Warum verbessert das Zurückneigen des Hubgerüstes die Standsicherheit des beladenen Staplers?

  1. Weil sich die Lage des Lastschwerpunktes günstiger zum Stapler verlagert
  2. Weil dadurch das Eigengewicht des Staplers steigt
  3. Weil die Last dadurch leichter wird
  4. Weil die Gabelzinken dadurch länger werden

Durch Zurückneigen des Hubgerüstes verlagert sich der Lastschwerpunkt günstiger und die Standsicherheit des Staplers mit Last wird erhöht. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6)

9. In welche Stellung ist das Hubgerüst vor Fahrtbeginn mit der aufgenommenen Last zu bringen?

  1. Es ist zurückzuneigen
  2. Es ist nach vorn zu neigen
  3. Es ist in senkrechter Mittelstellung zu belassen
  4. Es ist ganz nach oben zu fahren

Das Hubgerüst ist vor Fahrtbeginn zurückzuneigen, um Lastschwerpunktlage und Standsicherheit zu verbessern. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6)

10. Wann darf die Neigeeinrichtung des Hubgerüstes nach vorn geneigt werden?

  1. Nur beim Aufnehmen und Absetzen von Lasten
  2. Während der gesamten Fahrt mit Last
  3. Nur beim Rückwärtsfahren
  4. Nur bei Leerfahrt ohne Last

Das Hubgerüst darf nur beim Aufnehmen und Absetzen von Lasten nach vorn geneigt werden; während des Transports wird es zurückgeneigt. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 1)

11. In welcher Stellung sind die Gabelzinken während der Fahrt zu führen?

  1. In abgesenkter Transportstellung, möglichst niedrig
  2. Möglichst hoch angehoben für bessere Sicht
  3. In halber Hubhöhe
  4. In höchster Stellung mit nach vorn geneigtem Hubgerüst

Lastaufnahmemittel dürfen grundsätzlich nur zum Aufnehmen und Absetzen angehoben werden; bei der Fahrt sind sie abgesenkt zu führen. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 12, Abs. 3)

12. Wie hoch über dem Boden sollten die Gabelzinken beim Transport je nach Bodenbeschaffenheit etwa geführt werden?

  1. Etwa 10 bis 30 cm
  2. Etwa 50 bis 70 cm
  3. Etwa 1 bis 1,5 m
  4. So hoch wie möglich

Beim Transport ist in möglichst niedriger Stellung zu fahren; die Bodenfreiheit beträgt je nach Bodenbeschaffenheit etwa 10 bis 30 cm. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6)

13. Wie ist die Last beim Befahren von Steigungen und Gefällen zu führen, damit die Standsicherheit erhalten bleibt?

  1. Bergseitig (die Last zeigt zur Bergseite)
  2. Immer talseitig nach unten
  3. Immer quer zur Fahrtrichtung
  4. Auf maximaler Hubhöhe

Beim Befahren von Steigungen und Gefällen muss die Last bergseitig geführt werden, um die Standsicherheit zu erhalten. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 12, Abs. 7)

14. Was ist beim Fahren mit angehobener Last grundsätzlich vorgeschrieben?

  1. Das Fahren mit angehobener Last ist verboten
  2. Das Fahren mit angehobener Last ist nur bis 2 m Hubhöhe erlaubt
  3. Das Fahren mit angehobener Last ist nur in Kurven verboten
  4. Das Fahren mit angehobener Last ist nur im Freien verboten

Das Fahren mit angehobener Last ist verboten, weil dadurch die Standsicherheit erheblich verringert wird. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6; DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 3)

15. Die aufgenommene Last verdeckt die Sicht in Fahrtrichtung. Wie ist korrekt zu fahren?

  1. Rückwärts, möglichst unter Zuhilfenahme eines Einweisers
  2. Vorwärts, aber mit erhöhter Geschwindigkeit
  3. Vorwärts mit angehobener Last für bessere Sicht
  4. Vorwärts und dabei ständig hupen

Behindert die Last die Sicht in Fahrtrichtung, ist rückwärts zu fahren, möglichst mit einem Einweiser. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6)

16. Wo befindet sich das Last-Schwerpunkt- bzw. Tragfähigkeitsdiagramm an einem Gabelstapler mit Hubgerüst vor der Vorderachse?

  1. Am Fahrzeug, für den Fahrer gut sichtbar angebracht
  2. Ausschließlich in der Werkstatt des Herstellers
  3. Im Motorraum unter der Abdeckung
  4. Es gibt kein solches Diagramm am Fahrzeug

In jedem Flurförderzeug mit Hubgerüst vor der Vorderachse befindet sich ein Lastdiagramm, mit dem Schwerpunktabstand und Resttragfähigkeit bestimmt werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1)

17. Bis zu welcher Hubhöhe gilt bei den meisten Geräten die auf dem Tragfähigkeitsschild angegebene Nenn-Tragfähigkeit?

  1. Bis zu einer Hubhöhe von 3 300 mm
  2. Bis zu einer Hubhöhe von 6 000 mm
  3. Bis zu einer Hubhöhe von 1 800 mm
  4. Sie gilt unabhängig von der Hubhöhe

Die Nenn-Tragfähigkeit bezieht sich auf einen Schwerpunktabstand von 500 mm und gilt bis zu einer Hubhöhe von 3 300 mm; bei größerer Hubhöhe ist die Resttragfähigkeit maßgebend. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2)

18. Auf welche Flächen sind Lasten beim Absetzen zu bringen?

  1. Auf geeignete, ausreichend tragfähige und standsichere Flächen
  2. Auf möglichst weiche, nachgebende Flächen
  3. Ausschließlich auf den blanken Hallenboden
  4. Auf jede freie Fläche, unabhängig von der Tragfähigkeit

Lasten sind auf geeignete, ausreichend tragfähige und standsichere Flächen abzusetzen. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 2)

19. Eine Ladeeinheit steht auf einer sichtbar beschädigten Palette. Was ist beim Stapeln zu beachten?

  1. Sie darf nicht gestapelt oder an höher gelegenen Stellen abgesetzt werden
  2. Sie darf gestapelt werden, wenn sie nur leicht ist
  3. Sie darf gestapelt werden, wenn sie ganz oben liegt
  4. Beschädigte Paletten sind beim Stapeln ohne Bedeutung

Ladeeinheiten mit beschädigten Paletten oder Stapelbehältern dürfen nicht gestapelt oder an höher gelegenen Stellen abgesetzt werden. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 3)

20. Eine Last ist nicht ordnungsgemäß gepackt und teilweise verschoben. Wie ist beim Stapeln zu verfahren?

  1. Sie darf nicht gestapelt oder höher gelegen abgesetzt werden
  2. Sie darf gestapelt werden, solange sie nicht herunterfällt
  3. Sie muss zuerst ganz oben auf den Stapel gesetzt werden
  4. Sie darf nur in zweiter Reihe gestapelt werden

Nicht ordnungsgemäß gepackte oder verschobene Lasten dürfen nicht gestapelt oder an höher gelegenen Stellen abgesetzt werden. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 3)

21. Wo dürfen Lasten mit dem Flurförderzeug nicht abgesetzt werden?

  1. Auf Verkehrswegen, Rettungswegen sowie vor Sicherheitseinrichtungen
  2. Auf gekennzeichneten Lagerflächen
  3. In ausgewiesenen Stapelzonen
  4. Auf tragfähigen Regalböden

Lasten dürfen nicht auf Verkehrswegen, Rettungswegen, vor Sicherheitseinrichtungen oder vor jederzeit zugänglichen betrieblichen Einrichtungen abgesetzt werden. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 5)

22. Ab welcher Höhe über Flur dürfen Lasten, die auf den Fahrer herabfallen können, nur dann aufgenommen oder abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug ein Fahrerschutzdach hat?

  1. Höher als 1,80 m
  2. Höher als 1,00 m
  3. Höher als 2,50 m
  4. Höher als 0,80 m

Lasten, die auf den Fahrer herabfallen können, dürfen höher als 1,80 m über Flur nur mit Fahrerschutzdach aufgenommen oder abgesetzt werden. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 4)

23. Sie wollen eine herabfallgefährdete Last in 2,20 m Höhe absetzen, der Stapler hat kein Fahrerschutzdach. Wie verhalten Sie sich richtig?

  1. Den Vorgang nicht ausführen, da ohne Fahrerschutzdach über 1,80 m unzulässig
  2. Den Vorgang ausführen, da die Höhe keine Rolle spielt
  3. Den Vorgang ausführen, aber langsam fahren
  4. Den Vorgang ausführen und einen Helm tragen

Ohne Fahrerschutzdach dürfen herabfallgefährdete Lasten oberhalb von 1,80 m nicht aufgenommen oder abgesetzt werden. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 4)

24. Welche Hubgerüst-Stellung ist beim Absetzen einer Last in der Regel zulässig, um die Last sicher abzusenken?

  1. Das Hubgerüst darf zum Absetzen nach vorn geneigt werden
  2. Das Hubgerüst muss dabei voll zurückgeneigt bleiben
  3. Das Hubgerüst darf beim Absetzen nicht bewegt werden
  4. Das Hubgerüst muss seitlich geneigt werden

Das Hubgerüst darf nur beim Aufnehmen und Absetzen von Lasten nach vorn geneigt werden. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 1)

25. Darf sich beim Absetzen oder Stapeln eine Person unter der angehobenen Last bzw. unter den Lastaufnahmemitteln aufhalten?

  1. Nein, der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten
  2. Ja, wenn die Person einen Helm trägt
  3. Ja, wenn der Fahrer es zuvor erlaubt
  4. Ja, kurzzeitig zum Ausrichten der Last

Der Aufenthalt von Personen unter der angehobenen Last bzw. den Lastaufnahmemitteln ist verboten. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6; DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 3)

26. Beim Stapeln muss eine Last in größerer Höhe abgesetzt werden. Was müssen Sie vorher anhand des Lastdiagramms prüfen?

  1. Ob die Resttragfähigkeit bei dieser Hubhöhe noch ausreicht
  2. Ob der Reifendruck für die Höhe geeignet ist
  3. Ob das Gegengewicht abnehmbar ist
  4. Ob die Sitzheizung eingeschaltet ist

Bei größerer Hubhöhe sinkt die zulässige Tragfähigkeit; die Resttragfähigkeit ist dem Lastdiagramm zu entnehmen und darf nicht überschritten werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1 und Abschnitt 6)

27. Nach dem Absetzen einer Last in einem Hochregal: Wie ziehen Sie die Gabelzinken korrekt zurück, bevor Sie absenken und wegfahren?

  1. Erst das Hubgerüst senkrecht stellen bzw. die Last sicher abstützen, dann die Zinken vorsichtig herausziehen und absenken
  2. Sofort losfahren und die Zinken während der Fahrt herausziehen
  3. Die Zinken bei nach vorn geneigtem Hubgerüst ruckartig herausreißen
  4. Die Last anheben und dabei wegfahren

Die Last muss sicher und standfest abgesetzt sein, bevor die Zinken vorsichtig herausgezogen und abgesenkt werden; das Fahren mit angehobener Last und das Wegziehen unter Vorneigung gefährden die Standsicherheit. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 13, Abs. 1 und 2)

28. Wie soll eine Last auf den Gabelzinken positioniert werden, damit der Lastschwerpunktabstand (Lastarm) möglichst klein bleibt?

  1. Die Last soll dicht am Gabelrücken anliegen
  2. Die Last soll an den Gabelspitzen aufliegen
  3. Die Last soll mittig zwischen Gabelrücken und Gabelspitze liegen
  4. Die Last soll leicht über die Gabelspitzen hinausragen

Liegt die Last am Gabelrücken an, bleibt der Lastschwerpunktabstand klein, was die Standsicherheit erhöht. Die Zinken müssen ausreichend tief und mittig unter die Last gefahren werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.4 (Aufnahme der Last))

29. Eine Palette soll aufgenommen werden. Wie weit fahren Sie die Gabelzinken unter die Last?

  1. Nur so weit, dass die Zinkenspitzen die Last gerade berühren
  2. Ausreichend tief, sodass die Last möglichst am Gabelrücken anliegt
  3. Maximal bis zur Hälfte der Palette, um die Spitzen zu schonen
  4. So weit, dass die Zinkenspitzen deutlich auf der anderen Seite herausragen

Die Gabelzinken müssen ausreichend tief unter die Last gefahren werden, damit sie am Gabelrücken anliegt und der Lastarm klein bleibt. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.4 (Aufnahme der Last))

30. Wie sollen die Gabelzinken zur Last ausgerichtet sein, bevor die Last unterfahren wird?

  1. Möglichst eng zusammengeschoben in der Mitte
  2. Mittig und mit passendem Abstand unter dem Schwerpunkt der Last
  3. Beide Zinken ganz außen an den Palettenkanten
  4. Eine Zinke kurz, eine Zinke lang eingestellt

Die Gabelzinken sind mittig und mit dem zur Last passenden Abstand zu führen, damit die Last sicher und gleichmäßig getragen wird. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.4 (Aufnahme der Last))

31. In welcher Stellung muss das Hubgerüst vor Fahrtbeginn mit aufgenommener Last sein?

  1. Senkrecht ausgerichtet
  2. Nach vorn geneigt
  3. Zurückgeneigt
  4. In der höchsten Hubstellung

Durch Zurückneigen des Hubgerüstes verbessert sich die Lage des Lastschwerpunktes und die Standsicherheit; daher ist das Hubgerüst vor Fahrtbeginn zurückzuneigen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6 (Sicherer Betrieb von Gabelstaplern))

32. Wie groß ist beim Transport üblicherweise die Bodenfreiheit der Gabelzinken über dem Boden?

  1. Etwa 50 bis 70 cm
  2. Etwa 10 bis 30 cm
  3. Genau 100 cm
  4. Etwa 1 bis 3 cm

Die Gabelzinken sind in möglichst niedriger Stellung zu fahren; je nach Bodenbeschaffenheit beträgt die Bodenfreiheit etwa 10 bis 30 cm. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6 (Sicherer Betrieb von Gabelstaplern))

33. Worauf bezieht sich bei den meisten Gabelstaplern die auf dem Tragfähigkeitsschild angegebene Nenn-Tragfähigkeit?

  1. Auf einen Lastschwerpunktabstand von 500 mm
  2. Auf einen Lastschwerpunktabstand von 1000 mm
  3. Auf eine beliebige Lastverteilung
  4. Auf den maximalen Lastschwerpunktabstand des Geräts

Die Nenn-Tragfähigkeit bezieht sich bei den meisten Geräten auf einen Lastschwerpunktabstand von 500 mm und gilt bis zu einer Hubhöhe von 3 300 mm. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2 (Beschaffenheitsanforderungen / Tragfähigkeit))

34. Eine Last hat einen größeren Schwerpunktabstand als die im Nenn-Wert angenommenen 500 mm. Welche Auswirkung hat das auf die zulässige Tragfähigkeit?

  1. Die zulässige Tragfähigkeit bleibt unverändert
  2. Die zulässige Tragfähigkeit (Resttragfähigkeit) verringert sich
  3. Die zulässige Tragfähigkeit erhöht sich
  4. Die Tragfähigkeit hängt nur von der Hubhöhe ab

Bei größerem Lastschwerpunktabstand (oder größerer Hubhöhe) reduziert sich die zulässige Tragfähigkeit, die sogenannte Resttragfähigkeit, die dem Lastdiagramm zu entnehmen ist. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1 und Abschnitt 6)

35. Womit lassen sich der zulässige Lastschwerpunktabstand und die Resttragfähigkeit eines Staplers bestimmen?

  1. Mit dem Lastdiagramm (Tragfähigkeits-/Last-Schwerpunkt-Diagramm)
  2. Mit dem Wartungsplan
  3. Mit dem Fahrtenbuch
  4. Allein nach Erfahrung des Fahrers

In jedem Flurförderzeug mit Hubgerüst vor der Vorderachse befindet sich ein Lastdiagramm, mit dem Lastschwerpunktabstand und Resttragfähigkeit bestimmt werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 2.1 (Schilder und Bilder) und Abschnitt 6)

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