Der Betrieb von Flurförderzeugen in Deutschland ist durch ein Zusammenspiel aus staatlichem Arbeitsschutzrecht und berufsgenossenschaftlichen Regeln bestimmt. Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift ist die DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' (frühere Bezeichnung BGV D27). Ergänzt wird sie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den DGUV Grundsatz 308-001.
Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 darf der Unternehmer nur Personen selbstständig mit dem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Die schriftliche Beauftragung gilt immer nur für den Betrieb, für den sie ausgestellt wurde, und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. Das selbstständige Steuern durch Jugendliche unter 18 Jahren ist grundsätzlich unzulässig; erlaubt ist nur das Steuern zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht eines Fachkundigen, was kein selbstständiges Steuern darstellt.
Der DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer und gliedert sich in drei Stufen: Stufe 1 Allgemeine Qualifizierung (Grundausbildung), Stufe 2 Zusatzqualifizierung und Stufe 3 Betriebliche Qualifizierung. Die Stufe 1 umfasst 20 bis 32 Lehreinheiten, davon mindestens 10 Theorie, besteht aus Theorie- und Praxisteil mit Prüfung und schließt mit Qualifikationszertifikat und Fahrausweis ab. Die Stufe 3 bezieht sich auf den jeweiligen Betrieb, unterscheidet einen geräte- und einen verhaltensbezogenen Teil und ist zu dokumentieren.
Der Unternehmer trägt die Verantwortung gegenüber dem Fahrer: Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 in Verbindung mit ArbSchG § 12 müssen Versicherte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden; die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach BetrSichV verpflichtend. Flurförderzeuge sind nach BetrSichV § 14 (und DGUV Vorschrift 68 § 37) durch eine zur Prüfung befähigte Person wiederkehrend zu prüfen, üblich mindestens einmal jährlich (UVV-Prüfung).
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr gilt zusätzlich die StVO/StVZO: Stapler bis 6 km/h dürfen fahrerlaubnisfrei geführt werden; über 6 km/h (bis 25 km/h) ist eine Fahrerlaubnis der Klasse L erforderlich. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen eine Betriebserlaubnis nach StVZO bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
1. Welche Vorschrift ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Deutschland?
Die DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen.
2. Wie lautete die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge'?
Die DGUV Vorschrift 68 trug früher die Bezeichnung BGV D27. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge')
3. Wie alt muss eine Person nach DGUV Vorschrift 68 mindestens sein, um selbstständig ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand steuern zu dürfen?
Nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 darf nur eine mindestens 18 Jahre alte Person selbstständig mit dem Steuern beauftragt werden. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)
4. Welche drei Voraussetzungen muss eine Person nach DGUV Vorschrift 68 § 7 erfüllen, um mit dem selbstständigen Steuern beauftragt zu werden?
Die beauftragte Person muss für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein sowie ihre Befähigung zum Steuern nachgewiesen haben. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)
5. In welcher Form muss der Auftrag zum selbstständigen Steuern eines Flurförderzeugs erteilt werden?
Nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 muss die Beauftragung schriftlich erfolgen. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)
6. Sie wechseln den Arbeitgeber und besitzen eine schriftliche Beauftragung (Staplerschein) aus Ihrem alten Betrieb. Was gilt im neuen Betrieb?
Die schriftliche Beauftragung gilt immer nur für den Betrieb, für den sie ausgestellt wurde, und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. (DGUV Vorschrift 68, Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1)
7. Welcher DGUV Grundsatz regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen?
Der DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer.
8. Welche frühere Regelung wird durch den DGUV Grundsatz 308-001 ersetzt?
Der DGUV Grundsatz 308-001 ersetzt die frühere BGG 925.
9. In wie viele Stufen gliedert sich die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001?
Die Qualifizierung gliedert sich in drei Stufen: Allgemeine Qualifizierung, Zusatzqualifizierung und Betriebliche Qualifizierung. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
10. Welche drei Stufen umfasst die Qualifizierung der Fahrer nach DGUV Grundsatz 308-001 in der richtigen Reihenfolge?
Stufe 1 ist die Allgemeine Qualifizierung, Stufe 2 die Zusatzqualifizierung und Stufe 3 die Betriebliche Qualifizierung. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
11. Welchen Umfang soll die Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung) nach DGUV Grundsatz 308-001 haben?
Die Stufe 1 soll 20 bis 32 Lehreinheiten umfassen, wobei der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten beträgt. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
12. Womit wird die Stufe 1 der Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 abgeschlossen?
Die Stufe 1 wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen; danach werden Qualifikationszertifikat und Fahrausweis (Staplerschein) ausgestellt. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
13. Welche Merkmale kennzeichnen die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) nach DGUV Grundsatz 308-001?
Die Stufe 3 bezieht sich auf den jeweiligen Betrieb, unterscheidet einen geräte- und einen verhaltensbezogenen Teil und ist zu dokumentieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
14. Wie oft muss die Unterweisung der Versicherten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen mindestens wiederholt werden?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 in Verbindung mit § 12 ArbSchG ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. (DGUV Vorschrift 1, § 4; Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Abs. 1)
15. Wie oft sollte ein Flurförderzeug üblicherweise durch eine zur Prüfung befähigte Person wiederkehrend geprüft werden (UVV-Prüfung)?
Flurförderzeuge sind nach BetrSichV § 14 wiederkehrend zu prüfen; üblich ist eine Prüfung mindestens einmal jährlich. (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14; DGUV Vorschrift 68 § 37)
16. Wer darf die wiederkehrende UVV-Prüfung eines Flurförderzeugs durchführen?
Die wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV § 14 muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14; DGUV Vorschrift 68 § 37)
17. Sie wollen einen Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h im öffentlichen Straßenverkehr führen. Welche zusätzliche Erlaubnis benötigen Sie neben dem Staplerschein?
Für ein selbstfahrendes Flurförderzeug mit Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (bis 25 km/h) im öffentlichen Verkehr ist zusätzlich die Fahrerlaubnis Klasse L erforderlich. (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 6, Klasse L; StVG)
18. Bis zu welcher bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit dürfen Flurförderzeuge im öffentlichen Verkehr fahrerlaubnisfrei geführt werden?
Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h dürfen im öffentlichen Verkehr fahrerlaubnisfrei geführt werden. (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 4 Abs. 1 Nr. 1)
19. Welche Genehmigung kann nach StVZO erforderlich sein, damit eine selbstfahrende Arbeitsmaschine wie ein Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf?
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen für den öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis nach StVZO; bei Ausnahmen ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig. (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 70)
20. Ein 17-jähriger Auszubildender soll im Betrieb einen Gabelstapler bedienen. Was ist nach DGUV Vorschrift 68 zulässig?
Selbstständiges Steuern durch Jugendliche unter 18 Jahren ist unzulässig; zulässig ist nur das Steuern zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht eines Fachkundigen. (DGUV Vorschrift 68, Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1; JArbSchG)
21. Wozu dienen Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68?
Flurförderzeuge sind Fahrzeuge, die zum Befördern, Ziehen, Schieben, Heben, Stapeln oder Ein- und Auslagern von Lasten dienen. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))
22. Auf welcher Ebene bewegen sich Flurförderzeuge per Definition?
Flurförderzeuge sind flurgebundene Fahrzeuge, das heißt, sie bewegen sich auf dem Boden (Flur) und nicht schienen- oder luftgebunden. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))
23. Welches der folgenden Geräte ist KEIN Flurförderzeug im Sinne der DGUV Vorschrift 68?
Ein schienengebundener Brückenkran ist nicht flurgebunden und damit kein Flurförderzeug; Gabelstapler, Hubwagen und Schubmaststapler dagegen schon. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))
24. Welches Fahrzeug ist ein typisches Flurförderzeug nach DGUV Vorschrift 68?
Der Gabelstapler ist das bekannteste flurgebundene Förderzeug und fällt klar unter die Definition der DGUV Vorschrift 68. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))
25. Ein handbetriebener Gabelhubwagen ohne eigenen Antrieb wird im Lager eingesetzt. Wie ist er nach DGUV Vorschrift 68 einzuordnen?
Auch handbetriebene Geräte zählen zu den Flurförderzeugen, da die Definition auf das flurgebundene Befördern und Heben von Lasten abstellt, nicht auf einen Antrieb. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))
26. Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen einem Flurförderzeug und einem Kran im Sinne der Vorschriften?
Flurförderzeuge bewegen Lasten flurgebunden auf dem Boden, während Krane Lasten frei schwebend heben und bewegen. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))
27. Welche Bauformen werden typischerweise von der Definition des Flurförderzeugs nach DGUV Vorschrift 68 erfasst?
Die Vorschrift erfasst sowohl Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand als auch mitgängergeführte Geräte. (DGUV Vorschrift 68, § 2 und § 7)
28. Für welche Flurförderzeuge schreibt die DGUV Vorschrift 68 die besonderen Beauftragungsanforderungen des § 7 (Mindestalter 18, schriftliche Beauftragung) ausdrücklich vor?
§ 7 stellt für die schriftliche Beauftragung und das Mindestalter von 18 Jahren ausdrücklich auf Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand ab. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)
29. Welches Regelwerk regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen?
Der DGUV Grundsatz 308-001 regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen.
30. Welches frühere Regelwerk wurde durch den DGUV Grundsatz 308-001 abgelöst?
Der DGUV Grundsatz 308-001 ersetzt die frühere BGG 925.
31. Wie wird die Stufe 1 der Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 bezeichnet?
Stufe 1 ist die Allgemeine Qualifizierung, also die Grundausbildung mit Theorie und Praxis. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
32. Welche Reihenfolge der drei Qualifizierungsstufen nach DGUV Grundsatz 308-001 ist korrekt?
Die Stufen sind: Stufe 1 Allgemeine Qualifizierung, Stufe 2 Zusatzqualifizierung, Stufe 3 Betriebliche Qualifizierung. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
33. Welchen Umfang soll die Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung) nach DGUV Grundsatz 308-001 in der Regel haben?
Die Stufe 1 soll 20 bis 32 Lehreinheiten umfassen, wovon mindestens 10 Lehreinheiten auf den theoretischen Teil entfallen. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
34. Womit wird die Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung) nach DGUV Grundsatz 308-001 abgeschlossen?
Die Stufe 1 wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)
35. Welche Nachweise werden nach erfolgreichem Abschluss der Stufe 1 ausgestellt?
Nach der bestandenen Stufe 1 werden ein Qualifikationszertifikat und ein Fahrausweis (Staplerschein) ausgestellt. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)