StaplerscheinTest

⚖️ Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Der Betrieb von Flurförderzeugen in Deutschland ist durch ein Zusammenspiel aus staatlichem Arbeitsschutzrecht und berufsgenossenschaftlichen Regeln bestimmt. Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift ist die DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' (frühere Bezeichnung BGV D27). Ergänzt wird sie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den DGUV Grundsatz 308-001.

Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 darf der Unternehmer nur Personen selbstständig mit dem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Die schriftliche Beauftragung gilt immer nur für den Betrieb, für den sie ausgestellt wurde, und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. Das selbstständige Steuern durch Jugendliche unter 18 Jahren ist grundsätzlich unzulässig; erlaubt ist nur das Steuern zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht eines Fachkundigen, was kein selbstständiges Steuern darstellt.

Der DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer und gliedert sich in drei Stufen: Stufe 1 Allgemeine Qualifizierung (Grundausbildung), Stufe 2 Zusatzqualifizierung und Stufe 3 Betriebliche Qualifizierung. Die Stufe 1 umfasst 20 bis 32 Lehreinheiten, davon mindestens 10 Theorie, besteht aus Theorie- und Praxisteil mit Prüfung und schließt mit Qualifikationszertifikat und Fahrausweis ab. Die Stufe 3 bezieht sich auf den jeweiligen Betrieb, unterscheidet einen geräte- und einen verhaltensbezogenen Teil und ist zu dokumentieren.

Der Unternehmer trägt die Verantwortung gegenüber dem Fahrer: Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 in Verbindung mit ArbSchG § 12 müssen Versicherte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden; die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach BetrSichV verpflichtend. Flurförderzeuge sind nach BetrSichV § 14 (und DGUV Vorschrift 68 § 37) durch eine zur Prüfung befähigte Person wiederkehrend zu prüfen, üblich mindestens einmal jährlich (UVV-Prüfung).

Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr gilt zusätzlich die StVO/StVZO: Stapler bis 6 km/h dürfen fahrerlaubnisfrei geführt werden; über 6 km/h (bis 25 km/h) ist eine Fahrerlaubnis der Klasse L erforderlich. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen eine Betriebserlaubnis nach StVZO bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.

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Beispielfragen (35)

1. Welche Vorschrift ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Deutschland?

  1. DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge'
  2. DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention'
  3. StVZO § 70
  4. Arbeitsschutzgesetz § 12

Die DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen.

2. Wie lautete die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge'?

  1. BGV D27
  2. BGG 925
  3. BGV A1
  4. BGR 234

Die DGUV Vorschrift 68 trug früher die Bezeichnung BGV D27. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge')

3. Wie alt muss eine Person nach DGUV Vorschrift 68 mindestens sein, um selbstständig ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand steuern zu dürfen?

  1. mindestens 18 Jahre
  2. mindestens 16 Jahre
  3. mindestens 21 Jahre
  4. mindestens 17 Jahre

Nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 darf nur eine mindestens 18 Jahre alte Person selbstständig mit dem Steuern beauftragt werden. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)

4. Welche drei Voraussetzungen muss eine Person nach DGUV Vorschrift 68 § 7 erfüllen, um mit dem selbstständigen Steuern beauftragt zu werden?

  1. geeignet, ausgebildet und Befähigung nachgewiesen
  2. versichert, volljährig und gesund
  3. angemeldet, geprüft und versichert
  4. ortskundig, zuverlässig und angestellt

Die beauftragte Person muss für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein sowie ihre Befähigung zum Steuern nachgewiesen haben. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)

5. In welcher Form muss der Auftrag zum selbstständigen Steuern eines Flurförderzeugs erteilt werden?

  1. schriftlich
  2. mündlich
  3. durch Aushang
  4. stillschweigend durch Duldung

Nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 muss die Beauftragung schriftlich erfolgen. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)

6. Sie wechseln den Arbeitgeber und besitzen eine schriftliche Beauftragung (Staplerschein) aus Ihrem alten Betrieb. Was gilt im neuen Betrieb?

  1. Die Beauftragung gilt nur für den alten Betrieb; im neuen Betrieb ist eine neue Beauftragung erforderlich
  2. Die Beauftragung gilt bundesweit in jedem Betrieb
  3. Die Beauftragung gilt automatisch zwei Jahre weiter
  4. Die Beauftragung gilt, solange der Stapler baugleich ist

Die schriftliche Beauftragung gilt immer nur für den Betrieb, für den sie ausgestellt wurde, und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. (DGUV Vorschrift 68, Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1)

7. Welcher DGUV Grundsatz regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen?

  1. DGUV Grundsatz 308-001
  2. DGUV Vorschrift 68
  3. DGUV Information 209-093
  4. DGUV Regel 100-500

Der DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer.

8. Welche frühere Regelung wird durch den DGUV Grundsatz 308-001 ersetzt?

  1. BGG 925
  2. BGV D27
  3. BGR 500
  4. BGI 545

Der DGUV Grundsatz 308-001 ersetzt die frühere BGG 925.

9. In wie viele Stufen gliedert sich die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001?

  1. 3 Stufen
  2. 2 Stufen
  3. 4 Stufen
  4. 5 Stufen

Die Qualifizierung gliedert sich in drei Stufen: Allgemeine Qualifizierung, Zusatzqualifizierung und Betriebliche Qualifizierung. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

10. Welche drei Stufen umfasst die Qualifizierung der Fahrer nach DGUV Grundsatz 308-001 in der richtigen Reihenfolge?

  1. Allgemeine Qualifizierung, Zusatzqualifizierung, Betriebliche Qualifizierung
  2. Theorieprüfung, Praxisprüfung, Nachschulung
  3. Grundausbildung, UVV-Prüfung, Wiederholung
  4. Eignung, Beauftragung, Versicherung

Stufe 1 ist die Allgemeine Qualifizierung, Stufe 2 die Zusatzqualifizierung und Stufe 3 die Betriebliche Qualifizierung. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

11. Welchen Umfang soll die Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung) nach DGUV Grundsatz 308-001 haben?

  1. 20 bis 32 Lehreinheiten, davon mindestens 10 Theorie
  2. 10 bis 15 Lehreinheiten, rein praktisch
  3. mindestens 50 Lehreinheiten Theorie
  4. genau 8 Lehreinheiten gesamt

Die Stufe 1 soll 20 bis 32 Lehreinheiten umfassen, wobei der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten beträgt. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

12. Womit wird die Stufe 1 der Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 abgeschlossen?

  1. mit einer theoretischen und praktischen Prüfung sowie Ausstellung von Zertifikat und Fahrausweis
  2. mit einer ausschließlich mündlichen Befragung
  3. mit einer ärztlichen Untersuchung
  4. mit der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Stufe 1 wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen; danach werden Qualifikationszertifikat und Fahrausweis (Staplerschein) ausgestellt. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

13. Welche Merkmale kennzeichnen die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) nach DGUV Grundsatz 308-001?

  1. Sie ist geräte- und verhaltensbezogen und muss dokumentiert werden
  2. Sie ist freiwillig und wird nicht dokumentiert
  3. Sie ersetzt die theoretische Prüfung der Stufe 1
  4. Sie gilt unabhängig vom jeweiligen Betrieb

Die Stufe 3 bezieht sich auf den jeweiligen Betrieb, unterscheidet einen geräte- und einen verhaltensbezogenen Teil und ist zu dokumentieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

14. Wie oft muss die Unterweisung der Versicherten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen mindestens wiederholt werden?

  1. mindestens einmal jährlich
  2. mindestens alle drei Jahre
  3. nur einmalig vor der ersten Tätigkeit
  4. mindestens alle fünf Jahre

Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 in Verbindung mit § 12 ArbSchG ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. (DGUV Vorschrift 1, § 4; Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 Abs. 1)

15. Wie oft sollte ein Flurförderzeug üblicherweise durch eine zur Prüfung befähigte Person wiederkehrend geprüft werden (UVV-Prüfung)?

  1. mindestens einmal jährlich
  2. nur bei Schäden
  3. alle fünf Jahre
  4. monatlich durch den Fahrer

Flurförderzeuge sind nach BetrSichV § 14 wiederkehrend zu prüfen; üblich ist eine Prüfung mindestens einmal jährlich. (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14; DGUV Vorschrift 68 § 37)

16. Wer darf die wiederkehrende UVV-Prüfung eines Flurförderzeugs durchführen?

  1. eine zur Prüfung befähigte Person
  2. jeder eingewiesene Fahrer
  3. ausschließlich der Hersteller
  4. der Betriebsrat

Die wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV § 14 muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14; DGUV Vorschrift 68 § 37)

17. Sie wollen einen Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h im öffentlichen Straßenverkehr führen. Welche zusätzliche Erlaubnis benötigen Sie neben dem Staplerschein?

  1. eine Fahrerlaubnis der Klasse L
  2. eine Fahrerlaubnis der Klasse B
  3. gar keine zusätzliche Erlaubnis
  4. eine Fahrerlaubnis der Klasse CE

Für ein selbstfahrendes Flurförderzeug mit Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (bis 25 km/h) im öffentlichen Verkehr ist zusätzlich die Fahrerlaubnis Klasse L erforderlich. (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 6, Klasse L; StVG)

18. Bis zu welcher bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit dürfen Flurförderzeuge im öffentlichen Verkehr fahrerlaubnisfrei geführt werden?

  1. bis 6 km/h
  2. bis 10 km/h
  3. bis 20 km/h
  4. bis 25 km/h

Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h dürfen im öffentlichen Verkehr fahrerlaubnisfrei geführt werden. (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 4 Abs. 1 Nr. 1)

19. Welche Genehmigung kann nach StVZO erforderlich sein, damit eine selbstfahrende Arbeitsmaschine wie ein Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf?

  1. eine Betriebserlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
  2. eine Baugenehmigung der Gemeinde
  3. eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes
  4. eine Erlaubnis der Berufsgenossenschaft

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen für den öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis nach StVZO; bei Ausnahmen ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig. (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 70)

20. Ein 17-jähriger Auszubildender soll im Betrieb einen Gabelstapler bedienen. Was ist nach DGUV Vorschrift 68 zulässig?

  1. Nur das Steuern zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht eines Fachkundigen; selbstständiges Steuern ist unzulässig
  2. Selbstständiges Steuern, wenn der Betriebsrat zustimmt
  3. Selbstständiges Steuern bis maximal 4 Stunden täglich
  4. Selbstständiges Steuern mit schriftlicher Einwilligung der Eltern

Selbstständiges Steuern durch Jugendliche unter 18 Jahren ist unzulässig; zulässig ist nur das Steuern zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht eines Fachkundigen. (DGUV Vorschrift 68, Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1; JArbSchG)

21. Wozu dienen Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68?

  1. zum Befördern, Ziehen, Schieben, Heben, Stapeln oder Ein- und Auslagern von Lasten
  2. ausschließlich zum Transport von Personen
  3. nur zum Heben von Lasten in großen Höhen
  4. ausschließlich zum Schleppen von Anhängern auf der Straße

Flurförderzeuge sind Fahrzeuge, die zum Befördern, Ziehen, Schieben, Heben, Stapeln oder Ein- und Auslagern von Lasten dienen. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))

22. Auf welcher Ebene bewegen sich Flurförderzeuge per Definition?

  1. sie sind flurgebunden und bewegen sich auf dem Boden (Flur)
  2. sie bewegen sich ausschließlich auf Schienen
  3. sie bewegen sich frei in der Luft
  4. sie bewegen sich nur auf Förderbändern

Flurförderzeuge sind flurgebundene Fahrzeuge, das heißt, sie bewegen sich auf dem Boden (Flur) und nicht schienen- oder luftgebunden. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))

23. Welches der folgenden Geräte ist KEIN Flurförderzeug im Sinne der DGUV Vorschrift 68?

  1. ein schienengebundener Brückenkran
  2. ein Gegengewichtsstapler
  3. ein Hubwagen (Handgabelhubwagen)
  4. ein Schubmaststapler

Ein schienengebundener Brückenkran ist nicht flurgebunden und damit kein Flurförderzeug; Gabelstapler, Hubwagen und Schubmaststapler dagegen schon. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))

24. Welches Fahrzeug ist ein typisches Flurförderzeug nach DGUV Vorschrift 68?

  1. ein Gabelstapler
  2. ein Pkw
  3. ein Reisebus
  4. ein Turmdrehkran

Der Gabelstapler ist das bekannteste flurgebundene Förderzeug und fällt klar unter die Definition der DGUV Vorschrift 68. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))

25. Ein handbetriebener Gabelhubwagen ohne eigenen Antrieb wird im Lager eingesetzt. Wie ist er nach DGUV Vorschrift 68 einzuordnen?

  1. als Flurförderzeug, da er flurgebunden Lasten befördert und hebt
  2. grundsätzlich nicht als Flurförderzeug, weil er keinen Motor hat
  3. nur als Flurförderzeug, wenn er elektrisch angetrieben ist
  4. als Hebezeug im Sinne der Kranvorschrift

Auch handbetriebene Geräte zählen zu den Flurförderzeugen, da die Definition auf das flurgebundene Befördern und Heben von Lasten abstellt, nicht auf einen Antrieb. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))

26. Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen einem Flurförderzeug und einem Kran im Sinne der Vorschriften?

  1. Das Flurförderzeug ist flurgebunden, während der Kran die Last frei schwebend bewegt
  2. Der Kran ist immer kleiner als das Flurförderzeug
  3. Das Flurförderzeug darf keine Lasten heben
  4. Der Kran ist immer flurgebunden

Flurförderzeuge bewegen Lasten flurgebunden auf dem Boden, während Krane Lasten frei schwebend heben und bewegen. (DGUV Vorschrift 68, § 2 (Begriffsbestimmungen))

27. Welche Bauformen werden typischerweise von der Definition des Flurförderzeugs nach DGUV Vorschrift 68 erfasst?

  1. Geräte mit Fahrersitz, mit Fahrerstand und mitgängergeführte Geräte
  2. ausschließlich Geräte mit Fahrersitz
  3. ausschließlich vollautomatische Geräte ohne Bediener
  4. ausschließlich Geräte für den Außeneinsatz

Die Vorschrift erfasst sowohl Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand als auch mitgängergeführte Geräte. (DGUV Vorschrift 68, § 2 und § 7)

28. Für welche Flurförderzeuge schreibt die DGUV Vorschrift 68 die besonderen Beauftragungsanforderungen des § 7 (Mindestalter 18, schriftliche Beauftragung) ausdrücklich vor?

  1. für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand
  2. für jedes handgeführte Transportgerät
  3. ausschließlich für schienengebundene Geräte
  4. ausschließlich für Krane

§ 7 stellt für die schriftliche Beauftragung und das Mindestalter von 18 Jahren ausdrücklich auf Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand ab. (DGUV Vorschrift 68, § 7 Abs. 1)

29. Welches Regelwerk regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen?

  1. DGUV Grundsatz 308-001
  2. DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen)
  3. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  4. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Der DGUV Grundsatz 308-001 regelt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen.

30. Welches frühere Regelwerk wurde durch den DGUV Grundsatz 308-001 abgelöst?

  1. Die BGG 925
  2. Die BGV A1
  3. Die TRBS 1203
  4. Die DGUV Vorschrift 68

Der DGUV Grundsatz 308-001 ersetzt die frühere BGG 925.

31. Wie wird die Stufe 1 der Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 bezeichnet?

  1. Allgemeine Qualifizierung (Grundausbildung)
  2. Betriebliche Qualifizierung
  3. Zusatzqualifizierung (Aufbauausbildung)
  4. Wiederholungsqualifizierung

Stufe 1 ist die Allgemeine Qualifizierung, also die Grundausbildung mit Theorie und Praxis. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

32. Welche Reihenfolge der drei Qualifizierungsstufen nach DGUV Grundsatz 308-001 ist korrekt?

  1. Allgemeine Qualifizierung, Zusatzqualifizierung, Betriebliche Qualifizierung
  2. Betriebliche Qualifizierung, Zusatzqualifizierung, Allgemeine Qualifizierung
  3. Zusatzqualifizierung, Allgemeine Qualifizierung, Betriebliche Qualifizierung
  4. Allgemeine Qualifizierung, Betriebliche Qualifizierung, Zusatzqualifizierung

Die Stufen sind: Stufe 1 Allgemeine Qualifizierung, Stufe 2 Zusatzqualifizierung, Stufe 3 Betriebliche Qualifizierung. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

33. Welchen Umfang soll die Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung) nach DGUV Grundsatz 308-001 in der Regel haben?

  1. 20 bis 32 Lehreinheiten, davon mindestens 10 Lehreinheiten Theorie
  2. Genau 8 Lehreinheiten Theorie und 4 Lehreinheiten Praxis
  3. Mindestens 50 Lehreinheiten reine Theorie
  4. Höchstens 5 Lehreinheiten gesamt

Die Stufe 1 soll 20 bis 32 Lehreinheiten umfassen, wovon mindestens 10 Lehreinheiten auf den theoretischen Teil entfallen. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

34. Womit wird die Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung) nach DGUV Grundsatz 308-001 abgeschlossen?

  1. Mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
  2. Nur mit einer mündlichen Befragung ohne Praxis
  3. Mit einer ärztlichen Untersuchung
  4. Ohne jede Prüfung, allein durch Teilnahme

Die Stufe 1 wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

35. Welche Nachweise werden nach erfolgreichem Abschluss der Stufe 1 ausgestellt?

  1. Qualifikationszertifikat und Fahrausweis (Staplerschein)
  2. Nur ein Praktikumsnachweis ohne weitere Dokumente
  3. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B
  4. Ein Gesundheitszeugnis des Betriebsarztes

Nach der bestandenen Stufe 1 werden ein Qualifikationszertifikat und ein Fahrausweis (Staplerschein) ausgestellt. (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3)

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