StaplerscheinTest

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Energie und Betriebsstoffe

Je nach Antriebsart erfordert der Umgang mit Energie und Betriebsstoffen unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Beim Elektrostapler liefert die Antriebsbatterie (Bleibatterie mit wässrigem Elektrolyt) die Energie. Beim Laden wird durch Elektrolyse des Wassers ein Gemisch aus Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O2) frei, das als Knallgas bezeichnet wird und explosionsfähig ist. Die untere Explosionsgrenze (UEG) von Wasserstoff in Luft liegt bei einem Volumenanteil von 4 Vol.-% (DIN EN 50272-3).

Daraus ergeben sich beim Batterieladen klare Regeln:

Der Elektrolyt ist Schwefelsäure und wirkt ätzend. Bei Wartung und Befüllen ist daher persönliche Schutzausrüstung zu tragen: Schutzbrille, säurefeste Handschuhe und Schürze.

Beim Treibgasstapler (Flüssiggas/LPG) besteht das Staplergas überwiegend aus Propan (C3H8) bzw. einem Propan-Butan-Gemisch. Treibgas ist schwerer als Luft und sammelt sich an tiefen Stellen; eine Lagerung im Keller, unter Erdgleiche, in Treppenhäusern oder Rettungswegen ist verboten. Den Flaschenwechsel dürfen nur unterwiesene Personen vornehmen, über Erdgleiche und im Freien bzw. gut belüftet. Dabei sind Lederhandschuhe gegen Kälteverbrennungen zu tragen; vor dem Lösen der Überwurfmutter ist zuerst das Flaschenventil zu schließen, und Flaschen sind gegen Umfallen zu sichern.

In ganz oder teilweise geschlossenen Räumen dürfen Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor (Diesel/Treibgas) nur betrieben werden, wenn keine gefährlichen Abgaskonzentrationen (z. B. Kohlenmonoxid) in der Atemluft entstehen – ausreichende Lüftung ist Pflicht (DGUV Vorschrift 68, vormals BGV D27, § 21). Betriebsstoffe sind umweltgerecht zu handhaben und fachgerecht zu entsorgen.

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Beispielfragen (35)

1. Welches Gasgemisch entsteht beim Laden von Bleibatterien (Antriebsbatterien mit wässrigem Elektrolyt) und gilt als explosionsfähig?

  1. Knallgas, ein Gemisch aus Wasserstoff und Sauerstoff
  2. Kohlendioxid und Stickstoff
  3. Reiner Wasserdampf ohne Explosionsgefahr
  4. Schwefeldioxid aus der Säure

Durch Elektrolyse des Wassers entstehen beim Laden Wasserstoff und Sauerstoff; dieses Gemisch heißt Knallgas und ist explosionsfähig. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler' / DIN EN 50272-3)

2. Ab welchem Volumenanteil von Wasserstoff in der Luft kann ein explosionsfähiges Gemisch entstehen (untere Explosionsgrenze)?

  1. 4 Vol.-%
  2. 0,1 Vol.-%
  3. 25 Vol.-%
  4. 50 Vol.-%

Die untere Explosionsgrenze von Wasserstoff in Luft liegt bei einem Volumenanteil von 4 %. (DIN EN 50272-3; DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

3. Welcher Mindestabstand (Luftstrecke) zu Zündquellen ist im explosionsgefährdeten Nahbereich der Batterie beim Laden einzuhalten?

  1. Mindestens 0,5 m
  2. Mindestens 2 cm
  3. Mindestens 5 m
  4. Ein Abstand ist nicht erforderlich

Innerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs von mindestens 0,5 m (Luftstrecke) um die Batterie dürfen keine Zündquellen vorhanden sein. (DIN EN 50272-3, Abschnitt 6.5)

4. Welches Verhalten ist im Bereich einer Batterieladestation verboten?

  1. Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer
  2. Das Tragen einer Schutzbrille
  3. Das Öffnen der Batterieabdeckung
  4. Das Lüften des Raumes

Wegen der Knallgasbildung sind Rauchen und offenes Feuer (Flammen, Funken) im Bereich der Ladestation verboten. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

5. Wie lange muss bei technischer Lüftung des Ladebereichs die Lüftung nach Ende des Ladevorgangs noch weiterlaufen?

  1. Mindestens 1 Stunde
  2. Sie kann sofort abgeschaltet werden
  3. Mindestens 24 Stunden
  4. Nur 5 Minuten

Bei technischer Lüftung muss diese nach Ladeende noch mindestens eine Stunde weiterlaufen, damit Restgase abziehen. (DIN EN 50272-3; DGUV Information (vormals BGI 5017))

6. Warum müssen entfernbare Abdeckungen des Batterietrogs vor dem Laden geöffnet bzw. entfernt werden?

  1. Damit das beim Laden entstehende Gas ungehindert entweichen kann
  2. Damit die Batterie schneller geladen wird
  3. Um die Batterie vor Staub zu schützen
  4. Damit das Ladegerät leiser arbeitet

Lüftungsöffnungen und Abdeckungen müssen frei sein, damit das entstehende Knallgas entweichen kann und sich nicht ansammelt. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

7. Welche Flüssigkeit darf zum Nachfüllen einer Bleibatterie verwendet werden?

  1. Destilliertes bzw. entmineralisiertes Wasser
  2. Leitungswasser aus dem Hahn
  3. Verdünnte Schwefelsäure
  4. Mineralwasser

Zum Nachfüllen ist ausschließlich destilliertes bzw. entmineralisiertes Wasser zu verwenden. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

8. Wann ist das destillierte Wasser bei einer Bleibatterie nachzufüllen?

  1. Erst nach dem vollständigen Laden der Batterie
  2. Immer direkt vor dem Laden
  3. Während des laufenden Ladevorgangs
  4. Nur bei entladener Batterie

Das Nachfüllen erfolgt erst bei vollgeladener Batterie, da sich der Elektrolytstand beim Laden ändert und sonst überlaufen würde. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

9. Welche persönliche Schutzausrüstung ist beim Befüllen und Warten von Bleibatterien zu tragen?

  1. Schutzbrille, säurefeste Handschuhe und Schürze
  2. Nur ein Gehörschutz
  3. Lediglich ein Helm
  4. Keine, da der Elektrolyt ungefährlich ist

Der Elektrolyt (Schwefelsäure) wirkt ätzend, daher sind Schutzbrille, säurefeste Schutzhandschuhe und Schürze zu tragen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

10. Welcher Stoff bildet den Elektrolyten einer Bleibatterie und ist deshalb ätzend?

  1. Schwefelsäure
  2. Reines destilliertes Wasser
  3. Speisesalzlösung
  4. Propangas

Der wässrige Elektrolyt einer Bleibatterie enthält Schwefelsäure und wirkt ätzend auf Haut und Augen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

11. Warum müssen an einer Batterieladestation geeignete Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein?

  1. Weil überhitzte Batterien, defekte Ladegeräte oder Kurzschlüsse Brände verursachen können
  2. Weil destilliertes Wasser brennbar ist
  3. Weil Knallgas nicht brennen kann
  4. Weil Bleibatterien gesetzlich als Sprengstoff gelten

Überhitzte Batterien, defekte Ladegeräte oder Kurzschlüsse können Brände auslösen, daher müssen geeignete Feuerlöschmittel bereitstehen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

12. Sie bemerken beim Anschließen einer Antriebsbatterie einen Funken am Steckkontakt. Wie ist die Gefahr richtig zu bewerten?

  1. Funken sind Zündquellen und können das beim Laden entstehende Knallgas entzünden
  2. Funken sind harmlos, da Knallgas nicht brennbar ist
  3. Funken kühlen die Batterie ab und sind erwünscht
  4. Funken treten nur bei Treibgasstaplern auf

Funken sind Zündquellen; in Verbindung mit dem explosionsfähigen Knallgas können sie eine Explosion auslösen, deshalb ist auf funkenfreies Verbinden zu achten. (DIN EN 50272-3; DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

13. Aus welchem Gas besteht Treibgas (Staplergas) für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor überwiegend?

  1. Propan bzw. einem Propan-Butan-Gemisch (Flüssiggas/LPG)
  2. Wasserstoff
  3. Sauerstoff
  4. Kohlendioxid

Treibgas besteht überwiegend aus Propan (C3H8) bzw. einem Propan-Butan-Gemisch (Flüssiggas/LPG). (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')

14. Wie verhält sich Treibgas (Flüssiggas) im Vergleich zu Luft, und welche Folge hat das?

  1. Es ist schwerer als Luft und sammelt sich an tiefen Stellen
  2. Es ist leichter als Luft und steigt nach oben
  3. Es hat genau die gleiche Dichte wie Luft
  4. Es löst sich rückstandsfrei in Luft auf

Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich an tiefen Stellen, weshalb es dort gefährliche Ansammlungen bilden kann. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)

15. Wo dürfen Treibgasflaschen nicht gelagert werden?

  1. In Kellern und unter Erdgleiche sowie in Treppenhäusern und Rettungswegen
  2. Im Freien auf festem Untergrund
  3. In gut belüfteten oberirdischen Bereichen
  4. In einem dafür vorgesehenen belüfteten Schrank über Erdgleiche

Da Flüssiggas sich an tiefen Stellen sammelt, ist die Lagerung in Kellern, unter Erdgleiche, in Treppenhäusern, Rettungswegen und Durchfahrten verboten. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)

16. Wer darf den Wechsel einer Treibgasflasche an einem Stapler vornehmen?

  1. Nur dafür unterwiesene Personen
  2. Jeder Beschäftigte ohne weitere Voraussetzungen
  3. Nur Personen unter 18 Jahren
  4. Ausschließlich der Geschäftsführer

Den Flaschenwechsel dürfen nur unterwiesene Personen vornehmen. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; DGUV Vorschrift 68)

17. An welchem Ort soll der Wechsel der Treibgasflasche durchgeführt werden?

  1. Über der Erdgleiche im Freien bzw. in gut belüfteten Bereichen
  2. Im Keller, damit kein Gas nach oben steigt
  3. In einem geschlossenen, unbelüfteten Lagerraum
  4. In einem Treppenhaus

Der Flaschenwechsel hat über Erdgleiche im Freien bzw. in gut belüfteten Bereichen zu erfolgen, da Flüssiggas schwerer als Luft ist. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; DGUV Vorschrift 68)

18. Welche Schutzausrüstung ist beim Wechsel der Treibgasflasche zu tragen und warum?

  1. Lederhandschuhe, um Kälteverbrennungen durch austretendes Flüssiggas zu vermeiden
  2. Gehörschutz gegen den Gaslärm
  3. Eine Atemschutzmaske gegen Sauerstoffmangel
  4. Keine, da kein Risiko besteht

Austretendes Flüssiggas entzieht Wärme und kann Kälteverbrennungen verursachen; daher sind beim Flaschenwechsel Lederhandschuhe zu tragen. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')

19. Was ist beim Flaschenwechsel zuerst zu tun, bevor die Überwurfmutter der Anschlussverbindung gelöst wird?

  1. Zuerst das Flaschenventil schließen
  2. Zuerst den Motor des Staplers starten
  3. Zuerst die Flasche auf den Boden legen
  4. Zuerst die Überwurfmutter erwärmen

Vor dem Lösen der Überwurfmutter ist zuerst das Flaschenventil zu schließen, damit kein Gas austritt. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')

20. Wie müssen Treibgasflaschen am und im Stapler gesichert sein?

  1. Stets gegen Umfallen, Kippen und Herabfallen gesichert
  2. Lose abgelegt, damit sie schnell wechselbar sind
  3. Nur mit einer Hand festgehalten
  4. Gar nicht, solange das Ventil geschlossen ist

Flüssiggasflaschen sind stets gegen Umfallen, Kippen und Herabfallen zu sichern. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')

21. Unter welcher Voraussetzung dürfen Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen betrieben werden?

  1. Wenn in der Atemluft keine gefährlichen Konzentrationen von Abgasbestandteilen entstehen können
  2. Wenn die Türen verschlossen sind, damit kein Lärm nach außen dringt
  3. Wenn der Stapler eine Treibgasflasche statt Dieselkraftstoff nutzt
  4. Grundsätzlich uneingeschränkt, ohne weitere Bedingungen

Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist nur zulässig, wenn keine gefährlichen (gesundheitsschädlichen) Abgaskonzentrationen in der Atemluft entstehen können. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 21)

22. Wie lautet die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern?

  1. DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' (vormals BGV D27)
  2. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  3. DIN EN 50272-3 für Batterieräume
  4. Die Trinkwasserverordnung

Die DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' (frühere Bezeichnung BGV D27) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge.

23. Welches Gasgemisch entsteht beim Laden von Bleibatterien mit wässrigem Elektrolyt durch die Elektrolyse des Wassers?

  1. Knallgas (Wasserstoff und Sauerstoff)
  2. Kohlendioxid und Stickstoff
  3. Methan und Propan
  4. Kohlenmonoxid und Wasserdampf

Beim Laden von Bleibatterien wird Wasser elektrolytisch in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt; dieses explosionsfähige Gemisch heißt Knallgas. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler' / DIN EN 50272-3)

24. Welcher Sicherheitsabstand zu Zündquellen ist im explosionsgefährdeten Nahbereich der Batterie beim Laden mindestens einzuhalten?

  1. mindestens 0,5 m
  2. mindestens 0,1 m
  3. mindestens 2,0 m
  4. mindestens 5,0 m

Im explosionsgefährdeten Bereich (Zone 1) um die ladende Batterie ist eine Luftstrecke von mindestens 0,5 m zu Zündquellen einzuhalten. (DIN EN 50272-3, Abschnitt 6.5)

25. Was ist im Bereich einer Batterieladestation grundsätzlich verboten?

  1. Rauchen und offenes Feuer
  2. Das Tragen von Schutzbrillen
  3. Das Belüften des Raumes
  4. Das Abstellen geladener Stapler

Wegen der Knallgasbildung sind im Bereich von Batterieladestationen Rauchen sowie offenes Feuer und Funkenbildung verboten. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

26. Wie lange muss eine technische Lüftung im Ladebereich nach Beendigung des Ladevorgangs mindestens weiterlaufen?

  1. mindestens 1 Stunde
  2. sofort abschaltbar
  3. mindestens 10 Minuten
  4. mindestens 24 Stunden

Bei technischer Lüftung muss diese nach Ladeende noch mindestens eine Stunde weiterlaufen, damit restlicher Wasserstoff sicher abgeführt wird. (DIN EN 50272-3; DGUV Information (vormals BGI 5017))

27. Was ist vor dem Laden mit den entfernbaren Abdeckungen der Batterie bzw. des Batterietrogs zu tun?

  1. Abdeckungen öffnen bzw. entfernen, damit Gas entweichen kann
  2. Abdeckungen fest verschließen, damit kein Gas austritt
  3. Abdeckungen zusätzlich mit Folie abdecken
  4. Abdeckungen mit Wasser benetzen

Vor dem Laden sind entfernbare Abdeckungen zu öffnen oder zu entfernen und Lüftungsöffnungen freizuhalten, damit das entstehende Gas ungehindert entweichen kann. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

28. Welche Flüssigkeit darf zum Nachfüllen einer Bleibatterie verwendet werden und wann erfolgt das Nachfüllen?

  1. Nur destilliertes/entmineralisiertes Wasser, erst nach Volladung
  2. Leitungswasser, vor dem Laden
  3. Verdünnte Schwefelsäure, während des Ladens
  4. Mineralwasser, jederzeit

Zum Nachfüllen wird ausschließlich destilliertes oder entmineralisiertes Wasser verwendet, und zwar erst bei vollgeladener Batterie. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

29. Welche persönliche Schutzausrüstung ist bei Wartung und Befüllen von Bleibatterien zu tragen, weil der Elektrolyt ätzend ist?

  1. Schutzbrille, säurefeste Handschuhe und Schürze
  2. Nur einfache Stoffhandschuhe
  3. Gehörschutz und Helm
  4. Atemschutzmaske und Sicherheitsschuhe ohne Weiteres

Der Elektrolyt (Schwefelsäure) wirkt ätzend, daher sind Schutzbrille, säurefeste Schutzhandschuhe und eine Schürze zu tragen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)

30. Worin besteht die besondere Gefahr des beim Batterieladen entstehenden Knallgases?

  1. Es ist explosionsfähig und kann sich an Zündquellen entzünden
  2. Es ist nur giftig, aber nicht brennbar
  3. Es ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden
  4. Es ist völlig ungefährlich

Knallgas aus Wasserstoff und Sauerstoff ist hochexplosiv; an einer Zündquelle kann es zu einer Explosion kommen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler' / DIN EN 50272-3)

31. Warum muss der Ladebereich beim Laden von Bleibatterien ausreichend belüftet werden?

  1. Damit die Wasserstoffkonzentration unter dem explosionsfähigen Bereich bleibt
  2. Damit die Batterie schneller geladen wird
  3. Damit der Raum nicht zu warm wird
  4. Damit weniger destilliertes Wasser verdunstet

Durch natürliche oder technische Lüftung wird der entstehende Wasserstoff abgeführt, sodass keine explosionsfähige Konzentration entsteht. (DIN EN 50272-3; DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')

32. Woraus besteht Treibgas (Staplergas) für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor überwiegend?

  1. Aus Propan bzw. einem Propan-Butan-Gemisch (Flüssiggas)
  2. Aus reinem Wasserstoff
  3. Aus Erdgas (Methan)
  4. Aus Kohlenmonoxid

Treibgas für Flurförderzeuge ist Flüssiggas (LPG) und besteht überwiegend aus Propan bzw. einem Propan-Butan-Gemisch. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')

33. Welche physikalische Eigenschaft hat Treibgas (Flüssiggas) im Vergleich zur Luft und welche Folge hat das?

  1. Es ist schwerer als Luft und sammelt sich an tiefen Stellen
  2. Es ist leichter als Luft und steigt nach oben
  3. Es hat dieselbe Dichte wie Luft und verteilt sich gleichmäßig
  4. Es löst sich vollständig im Wasser auf

Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich daher an tiefen Stellen wie Gruben oder Kellern, wo es zu einer Gefahr werden kann. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)

34. Wo ist die Lagerung von Treibgasflaschen verboten?

  1. In Kellern, unter Erdgleiche, in Treppenhäusern und Rettungswegen
  2. Im Freien auf ebenem Boden
  3. In gut belüfteten Lagerräumen über Erdgleiche
  4. In dafür vorgesehenen Sicherheitsschränken

Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, ist die Lagerung in Kellern, unter Erdgleiche sowie in Treppenhäusern, Rettungswegen und Durchgängen verboten. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)

35. Wer darf den Wechsel der Treibgasflasche vornehmen und wo soll dies geschehen?

  1. Nur unterwiesene Personen, über Erdgleiche bzw. im Freien oder gut belüftet
  2. Jeder Mitarbeiter, bevorzugt im Keller
  3. Nur der Werksleiter, in einem geschlossenen Raum
  4. Beliebige Personen, an einer beliebigen Stelle

Den Flaschenwechsel dürfen nur unterwiesene Personen über Erdgleiche und im Freien bzw. in gut belüfteten Bereichen durchführen. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; DGUV Vorschrift 68)

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