Je nach Antriebsart erfordert der Umgang mit Energie und Betriebsstoffen unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Beim Elektrostapler liefert die Antriebsbatterie (Bleibatterie mit wässrigem Elektrolyt) die Energie. Beim Laden wird durch Elektrolyse des Wassers ein Gemisch aus Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O2) frei, das als Knallgas bezeichnet wird und explosionsfähig ist. Die untere Explosionsgrenze (UEG) von Wasserstoff in Luft liegt bei einem Volumenanteil von 4 Vol.-% (DIN EN 50272-3).
Daraus ergeben sich beim Batterieladen klare Regeln:
Der Elektrolyt ist Schwefelsäure und wirkt ätzend. Bei Wartung und Befüllen ist daher persönliche Schutzausrüstung zu tragen: Schutzbrille, säurefeste Handschuhe und Schürze.
Beim Treibgasstapler (Flüssiggas/LPG) besteht das Staplergas überwiegend aus Propan (C3H8) bzw. einem Propan-Butan-Gemisch. Treibgas ist schwerer als Luft und sammelt sich an tiefen Stellen; eine Lagerung im Keller, unter Erdgleiche, in Treppenhäusern oder Rettungswegen ist verboten. Den Flaschenwechsel dürfen nur unterwiesene Personen vornehmen, über Erdgleiche und im Freien bzw. gut belüftet. Dabei sind Lederhandschuhe gegen Kälteverbrennungen zu tragen; vor dem Lösen der Überwurfmutter ist zuerst das Flaschenventil zu schließen, und Flaschen sind gegen Umfallen zu sichern.
In ganz oder teilweise geschlossenen Räumen dürfen Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor (Diesel/Treibgas) nur betrieben werden, wenn keine gefährlichen Abgaskonzentrationen (z. B. Kohlenmonoxid) in der Atemluft entstehen – ausreichende Lüftung ist Pflicht (DGUV Vorschrift 68, vormals BGV D27, § 21). Betriebsstoffe sind umweltgerecht zu handhaben und fachgerecht zu entsorgen.
1. Welches Gasgemisch entsteht beim Laden von Bleibatterien (Antriebsbatterien mit wässrigem Elektrolyt) und gilt als explosionsfähig?
Durch Elektrolyse des Wassers entstehen beim Laden Wasserstoff und Sauerstoff; dieses Gemisch heißt Knallgas und ist explosionsfähig. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler' / DIN EN 50272-3)
2. Ab welchem Volumenanteil von Wasserstoff in der Luft kann ein explosionsfähiges Gemisch entstehen (untere Explosionsgrenze)?
Die untere Explosionsgrenze von Wasserstoff in Luft liegt bei einem Volumenanteil von 4 %. (DIN EN 50272-3; DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
3. Welcher Mindestabstand (Luftstrecke) zu Zündquellen ist im explosionsgefährdeten Nahbereich der Batterie beim Laden einzuhalten?
Innerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs von mindestens 0,5 m (Luftstrecke) um die Batterie dürfen keine Zündquellen vorhanden sein. (DIN EN 50272-3, Abschnitt 6.5)
4. Welches Verhalten ist im Bereich einer Batterieladestation verboten?
Wegen der Knallgasbildung sind Rauchen und offenes Feuer (Flammen, Funken) im Bereich der Ladestation verboten. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
5. Wie lange muss bei technischer Lüftung des Ladebereichs die Lüftung nach Ende des Ladevorgangs noch weiterlaufen?
Bei technischer Lüftung muss diese nach Ladeende noch mindestens eine Stunde weiterlaufen, damit Restgase abziehen. (DIN EN 50272-3; DGUV Information (vormals BGI 5017))
6. Warum müssen entfernbare Abdeckungen des Batterietrogs vor dem Laden geöffnet bzw. entfernt werden?
Lüftungsöffnungen und Abdeckungen müssen frei sein, damit das entstehende Knallgas entweichen kann und sich nicht ansammelt. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
7. Welche Flüssigkeit darf zum Nachfüllen einer Bleibatterie verwendet werden?
Zum Nachfüllen ist ausschließlich destilliertes bzw. entmineralisiertes Wasser zu verwenden. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
8. Wann ist das destillierte Wasser bei einer Bleibatterie nachzufüllen?
Das Nachfüllen erfolgt erst bei vollgeladener Batterie, da sich der Elektrolytstand beim Laden ändert und sonst überlaufen würde. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
9. Welche persönliche Schutzausrüstung ist beim Befüllen und Warten von Bleibatterien zu tragen?
Der Elektrolyt (Schwefelsäure) wirkt ätzend, daher sind Schutzbrille, säurefeste Schutzhandschuhe und Schürze zu tragen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
10. Welcher Stoff bildet den Elektrolyten einer Bleibatterie und ist deshalb ätzend?
Der wässrige Elektrolyt einer Bleibatterie enthält Schwefelsäure und wirkt ätzend auf Haut und Augen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
11. Warum müssen an einer Batterieladestation geeignete Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein?
Überhitzte Batterien, defekte Ladegeräte oder Kurzschlüsse können Brände auslösen, daher müssen geeignete Feuerlöschmittel bereitstehen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
12. Sie bemerken beim Anschließen einer Antriebsbatterie einen Funken am Steckkontakt. Wie ist die Gefahr richtig zu bewerten?
Funken sind Zündquellen; in Verbindung mit dem explosionsfähigen Knallgas können sie eine Explosion auslösen, deshalb ist auf funkenfreies Verbinden zu achten. (DIN EN 50272-3; DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
13. Aus welchem Gas besteht Treibgas (Staplergas) für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor überwiegend?
Treibgas besteht überwiegend aus Propan (C3H8) bzw. einem Propan-Butan-Gemisch (Flüssiggas/LPG). (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')
14. Wie verhält sich Treibgas (Flüssiggas) im Vergleich zu Luft, und welche Folge hat das?
Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich an tiefen Stellen, weshalb es dort gefährliche Ansammlungen bilden kann. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)
15. Wo dürfen Treibgasflaschen nicht gelagert werden?
Da Flüssiggas sich an tiefen Stellen sammelt, ist die Lagerung in Kellern, unter Erdgleiche, in Treppenhäusern, Rettungswegen und Durchfahrten verboten. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)
16. Wer darf den Wechsel einer Treibgasflasche an einem Stapler vornehmen?
Den Flaschenwechsel dürfen nur unterwiesene Personen vornehmen. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; DGUV Vorschrift 68)
17. An welchem Ort soll der Wechsel der Treibgasflasche durchgeführt werden?
Der Flaschenwechsel hat über Erdgleiche im Freien bzw. in gut belüfteten Bereichen zu erfolgen, da Flüssiggas schwerer als Luft ist. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; DGUV Vorschrift 68)
18. Welche Schutzausrüstung ist beim Wechsel der Treibgasflasche zu tragen und warum?
Austretendes Flüssiggas entzieht Wärme und kann Kälteverbrennungen verursachen; daher sind beim Flaschenwechsel Lederhandschuhe zu tragen. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')
19. Was ist beim Flaschenwechsel zuerst zu tun, bevor die Überwurfmutter der Anschlussverbindung gelöst wird?
Vor dem Lösen der Überwurfmutter ist zuerst das Flaschenventil zu schließen, damit kein Gas austritt. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')
20. Wie müssen Treibgasflaschen am und im Stapler gesichert sein?
Flüssiggasflaschen sind stets gegen Umfallen, Kippen und Herabfallen zu sichern. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')
21. Unter welcher Voraussetzung dürfen Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen betrieben werden?
Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist nur zulässig, wenn keine gefährlichen (gesundheitsschädlichen) Abgaskonzentrationen in der Atemluft entstehen können. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 21)
22. Wie lautet die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern?
Die DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' (frühere Bezeichnung BGV D27) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge.
23. Welches Gasgemisch entsteht beim Laden von Bleibatterien mit wässrigem Elektrolyt durch die Elektrolyse des Wassers?
Beim Laden von Bleibatterien wird Wasser elektrolytisch in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt; dieses explosionsfähige Gemisch heißt Knallgas. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler' / DIN EN 50272-3)
24. Welcher Sicherheitsabstand zu Zündquellen ist im explosionsgefährdeten Nahbereich der Batterie beim Laden mindestens einzuhalten?
Im explosionsgefährdeten Bereich (Zone 1) um die ladende Batterie ist eine Luftstrecke von mindestens 0,5 m zu Zündquellen einzuhalten. (DIN EN 50272-3, Abschnitt 6.5)
25. Was ist im Bereich einer Batterieladestation grundsätzlich verboten?
Wegen der Knallgasbildung sind im Bereich von Batterieladestationen Rauchen sowie offenes Feuer und Funkenbildung verboten. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
26. Wie lange muss eine technische Lüftung im Ladebereich nach Beendigung des Ladevorgangs mindestens weiterlaufen?
Bei technischer Lüftung muss diese nach Ladeende noch mindestens eine Stunde weiterlaufen, damit restlicher Wasserstoff sicher abgeführt wird. (DIN EN 50272-3; DGUV Information (vormals BGI 5017))
27. Was ist vor dem Laden mit den entfernbaren Abdeckungen der Batterie bzw. des Batterietrogs zu tun?
Vor dem Laden sind entfernbare Abdeckungen zu öffnen oder zu entfernen und Lüftungsöffnungen freizuhalten, damit das entstehende Gas ungehindert entweichen kann. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
28. Welche Flüssigkeit darf zum Nachfüllen einer Bleibatterie verwendet werden und wann erfolgt das Nachfüllen?
Zum Nachfüllen wird ausschließlich destilliertes oder entmineralisiertes Wasser verwendet, und zwar erst bei vollgeladener Batterie. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
29. Welche persönliche Schutzausrüstung ist bei Wartung und Befüllen von Bleibatterien zu tragen, weil der Elektrolyt ätzend ist?
Der Elektrolyt (Schwefelsäure) wirkt ätzend, daher sind Schutzbrille, säurefeste Schutzhandschuhe und eine Schürze zu tragen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler'; DIN EN 50272-3)
30. Worin besteht die besondere Gefahr des beim Batterieladen entstehenden Knallgases?
Knallgas aus Wasserstoff und Sauerstoff ist hochexplosiv; an einer Zündquelle kann es zu einer Explosion kommen. (DGUV Information 209-074 'Gabelstapler' / DIN EN 50272-3)
31. Warum muss der Ladebereich beim Laden von Bleibatterien ausreichend belüftet werden?
Durch natürliche oder technische Lüftung wird der entstehende Wasserstoff abgeführt, sodass keine explosionsfähige Konzentration entsteht. (DIN EN 50272-3; DGUV Information 209-074 'Gabelstapler')
32. Woraus besteht Treibgas (Staplergas) für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor überwiegend?
Treibgas für Flurförderzeuge ist Flüssiggas (LPG) und besteht überwiegend aus Propan bzw. einem Propan-Butan-Gemisch. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas')
33. Welche physikalische Eigenschaft hat Treibgas (Flüssiggas) im Vergleich zur Luft und welche Folge hat das?
Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich daher an tiefen Stellen wie Gruben oder Kellern, wo es zu einer Gefahr werden kann. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)
34. Wo ist die Lagerung von Treibgasflaschen verboten?
Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, ist die Lagerung in Kellern, unter Erdgleiche sowie in Treppenhäusern, Rettungswegen und Durchgängen verboten. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; TRGS 510)
35. Wer darf den Wechsel der Treibgasflasche vornehmen und wo soll dies geschehen?
Den Flaschenwechsel dürfen nur unterwiesene Personen über Erdgleiche und im Freien bzw. in gut belüfteten Bereichen durchführen. (DGUV Regel 110-010 'Verwendung von Flüssiggas'; DGUV Vorschrift 68)