Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist im Staplerbetrieb die letzte Stufe in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip): Sie darf erst eingesetzt werden, nachdem technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind (§ 4 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Welche PSA erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, in die u. a. DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', DGUV Regel 112-191 und die Betriebsanleitung des Herstellers einfließen.
Wichtigste PSA ist der Fußschutz. Sicherheitsschuhe müssen eine Zehenschutzkappe besitzen, die einer Schlagenergie von mindestens 200 Joule standhält; sie werden nach DIN EN ISO 20345 geprüft. Schutzschuhe (geringere Kappenenergie) fallen unter EN ISO 20346, Berufsschuhe ohne Schutzkappe unter EN ISO 20347. Für das Staplerumfeld werden Schuhe der Kategorie S3 (bzw. S1P) empfohlen, da sie Zehenschutz, Durchtrittschutz, Antistatik und eine Profilsohle kombinieren. Das Kurzzeichen 'P' steht für die Durchtrittsicherheit (Schutz vor Durchstich, z. B. durch Nägel); S3 enthält diesen Schutz und eine Profilsohle, S1 nicht.
Weitere typische PSA im Staplerverkehr:
Der Arbeitgeber muss die nach der Gefährdungsbeurteilung erforderliche PSA kostenlos bereitstellen (§ 3 ArbSchG i. V. m. PSA-BV). Er darf nur PSA auswählen, die der EU-Verordnung 2016/425 entspricht, vor den Gefährdungen schützt, ohne selbst eine größere Gefährdung zu verursachen, und an Arbeitsbedingungen sowie ergonomische Erfordernisse angepasst ist (§ 2 PSA-BV). Zudem muss er in der bestimmungsgemäßen Benutzung unterweisen und für Funktionsfähigkeit, Hygiene, Wartung, Instandsetzung und rechtzeitigen Ersatz sorgen (§ 3 PSA-BV). Die PSA-BV vom 20.12.1996 setzt die Richtlinie 89/656/EWG um. Die Versicherten sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen und Tragezeitbegrenzungen sowie Nutzungsdauer zu beachten (§ 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1).
1. Welcher Schlagenergie muss die Zehenschutzkappe von Sicherheitsschuhen beim Staplerbetrieb mindestens standhalten?
Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 müssen mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet sein, die einer Schlagenergie von mindestens 200 Joule standhält. (DGUV Regel 112-191 i. V. m. DIN EN ISO 20345)
2. Nach welcher Norm werden Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe geprüft und zertifiziert?
Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe (Schlagenergie 200 Joule) werden nach DIN EN ISO 20345 geprüft und zertifiziert. (DIN EN ISO 20345 / DGUV Regel 112-191)
3. Welche Kategorie von Sicherheitsschuhen wird für Staplerfahrer und Beschäftigte im Staplerumfeld typischerweise empfohlen?
Wegen der Kombination aus Zehenschutz, Durchtrittschutz, Antistatik und Profilsohle werden für den Staplerbetrieb Schuhe der Kategorie S3 (bzw. S1P) empfohlen. (DGUV Regel 112-191 / DGUV Fachbereich PSA, Sachgebiet Fußschutz)
4. Wofür steht das Kurzzeichen 'P' bei der Kennzeichnung von Sicherheitsschuhen?
Das Kurzzeichen 'P' kennzeichnet die Durchtrittsicherheit, also den Widerstand gegen Durchstich (z. B. durch Nägel) mittels einer Einlage. (DIN EN ISO 20345:2022 / DGUV Fachbereich PSA, Kurzzeichen Fußschutz)
5. Worin unterscheidet sich ein Sicherheitsschuh der Kategorie S3 von einem der Kategorie S1?
Im Gegensatz zu S1 enthält Kategorie S3 zusätzlich einen Durchtrittschutz (Kurzzeichen P) und eine Profilsohle. (DIN EN ISO 20345:2022 / DGUV Fachbereich PSA, Kurzzeichen Fußschutz)
6. Warum sind Sicherheitsschuhe beim Staplerbetrieb die zentrale persönliche Schutzausrüstung?
Im Staplerumfeld bestehen erhebliche Gefährdungen für die Füße durch herabfallende Lasten oder Quetschungen; Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe sind deshalb die zentrale PSA. (DGUV Regel 112-191 i. V. m. DIN EN ISO 20345)
7. Nach welcher Norm werden Berufsschuhe geprüft, die KEINE Schutzkappe besitzen?
Berufsschuhe ohne Schutzkappe werden nach EN ISO 20347 geprüft; Sicherheitsschuhe (mit 200-Joule-Kappe) nach EN ISO 20345 und Schutzschuhe nach EN ISO 20346. (DIN EN ISO 20345 / EN ISO 20347 / DGUV Regel 112-191)
8. Welcher Schuhtyp wird nach EN ISO 20346 geprüft?
Schutzschuhe mit einer Zehenkappe geringerer Kappenenergie werden nach EN ISO 20346 geprüft, während Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 normiert sind. (EN ISO 20346 / DIN EN ISO 20345 / DGUV Regel 112-191)
9. Ein Mitarbeiter trägt im Staplerlager normale Turnschuhe. Wie ist dies zu bewerten?
Auch Beschäftigte im Staplerumfeld müssen die nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe tragen; Turnschuhe sind unzulässig. (DGUV Regel 112-191 / § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1)
10. Welche persönliche Schutzausrüstung dient dem Schutz vor Lärmbelastung im Staplerbetrieb?
Gegen Lärmbelastung wird Gehörschutz wie Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel eingesetzt; die anderen genannten PSA schützen vor anderen Gefährdungen. (PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) / DGUV Vorschrift 1)
11. Wer muss den erforderlichen Gehörschutz bei Lärmbelastung am Arbeitsplatz bereitstellen?
Die nach der Gefährdungsbeurteilung erforderliche PSA, auch Gehörschutz, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen. (§ 3 ArbSchG i. V. m. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV))
12. In welcher Reihenfolge sind Schutzmaßnahmen gegen Lärm zu ergreifen, bevor Gehörschutz als PSA eingesetzt wird?
Nach dem TOP-Prinzip sind zuerst technische und organisatorische Schutzmaßnahmen auszuschöpfen; PSA wie Gehörschutz ist die letzte Stufe. (§ 4 ArbSchG / DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention')
13. Was muss ein Beschäftigter tun, wenn ihm für eine lärmbelastete Tätigkeit Gehörschutz bereitgestellt wurde?
Versicherte sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA wie Gehörschutz bestimmungsgemäß zu benutzen. (§ 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention')
14. Worauf muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des bereitgestellten Gehörschutzes achten?
Die PSA muss der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen, vor der Gefährdung schützen, ohne selbst eine größere Gefährdung zu bewirken, und an Arbeitsbedingungen sowie ergonomische Erfordernisse angepasst sein. (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) i. V. m. EU-Verordnung 2016/425)
15. Beim Gehörschutz sind häufig Tragezeitbegrenzungen oder Nutzungsdauern angegeben. Wie ist damit umzugehen?
Versicherte müssen die bestimmungsgemäße Benutzung sowie vorhandene Tragezeitbegrenzungen und die Nutzungsdauer der PSA beachten. (§ 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention')
16. Wer muss die nach der Gefährdungsbeurteilung erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung muss der Arbeitgeber die erforderliche PSA den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen. (§ 3 ArbSchG i. V. m. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV))
17. Welche Pflicht haben Beschäftigte hinsichtlich der bereitgestellten PSA?
Versicherte sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen. (§ 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention')
18. An welcher Stelle der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) steht persönliche Schutzausrüstung?
PSA darf erst eingesetzt werden, nachdem technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind; sie ist die letzte Stufe im TOP-Prinzip. (§ 4 ArbSchG / DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention')
19. Welcher EU-Verordnung muss die vom Arbeitgeber ausgewählte und bereitgestellte PSA entsprechen?
Der Arbeitgeber darf nur PSA bereitstellen, die der EU-Verordnung 2016/425 entspricht. (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) i. V. m. EU-Verordnung 2016/425)
20. Welche EU-Richtlinie wird durch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in deutsches Recht umgesetzt?
Die PSA-BV vom 20. Dezember 1996 setzt die EU-Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung in deutsches Recht um. (PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), BGBl. 1996)
21. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber neben der Bereitstellung der PSA noch?
Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten in der bestimmungsgemäßen Benutzung unterweisen und für Funktionsfähigkeit, Hygiene, Wartung, Instandsetzung und rechtzeitigen Ersatz der PSA sorgen. (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV))
22. Welche Grundlagen sind bei der Festlegung der erforderlichen PSA für den Staplerbetrieb in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen?
In die Gefährdungsbeurteilung sind u. a. DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', DGUV Regel 112-191 sowie die Betriebsanleitung des Herstellers einzubeziehen. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge' / DGUV Regel 112-191)
23. Ein Beschäftigter weigert sich, die bereitgestellte und erforderliche PSA zu tragen. Wie ist die Rechtslage?
Versicherte sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen; eine Weigerung ist ein Pflichtverstoß. (§ 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention')
24. Wer trägt die Kosten für die im Staplerbetrieb erforderlichen Sicherheitsschuhe?
Die erforderliche PSA, also auch Sicherheitsschuhe, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen. (§ 3 ArbSchG i. V. m. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV))
25. Nach welcher Norm wird Warnschutzkleidung zur Sichtbarkeit im innerbetrieblichen Staplerverkehr hergestellt und geprüft?
Warnschutzkleidung zur Sichtbarkeit im innerbetrieblichen Verkehr mit Flurförderzeugen wird nach DIN EN ISO 20471 hergestellt und geprüft. (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016 'Warnkleidung')
26. Welche Mindestflächen schreibt die Warnschutzkleidung der Klasse 2 nach EN ISO 20471 vor?
Klasse 2 nach EN ISO 20471 erfordert mindestens 0,50 m² fluoreszierendes Hintergrundmaterial und mindestens 0,13 m² retroreflektierendes Material und reicht im innerbetrieblichen Staplerverkehr in der Regel aus. (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016)
27. Nach welcher Norm werden Industrieschutzhelme geprüft, die beim Staplerbetrieb gegen herabfallende oder pendelnde Lasten schützen?
Industrieschutzhelme werden nach EN 397 geprüft, unter anderem auf Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit und Verhalten bei Flammeneinwirkung. (DIN EN 397 'Industrieschutzhelme')
28. Nach welcher Norm wird Warnschutzkleidung zur Sichtbarkeit im innerbetrieblichen Verkehr mit Flurförderzeugen hergestellt und geprüft?
Warnschutzkleidung zur besseren Sichtbarkeit im Staplerverkehr wird nach DIN EN ISO 20471 hergestellt und geprüft. (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016 'Warnkleidung')
29. Welchen Hauptzweck erfüllt Warnschutzkleidung im Betrieb mit Flurförderzeugen?
Warnkleidung dient der guten Sichtbarkeit, damit Personen im innerbetrieblichen Verkehr rechtzeitig wahrgenommen werden. (DGUV Information 212-016 'Warnkleidung' / DIN EN ISO 20471)
30. Aus welchen zwei Materialarten besteht normgerechte Warnschutzkleidung nach DIN EN ISO 20471?
Warnkleidung kombiniert fluoreszierendes Hintergrundmaterial (Tagessichtbarkeit) mit retroreflektierendem Material (Sichtbarkeit bei schlechtem Licht). (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016)
31. Welche Warnschutzklasse nach DIN EN ISO 20471 reicht im innerbetrieblichen Staplerverkehr in der Regel aus?
Im innerbetrieblichen Staplerverkehr genügt in der Regel Warnschutzkleidung der Klasse 2 nach DIN EN ISO 20471. (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016)
32. Wie viel fluoreszierendes Hintergrundmaterial muss Warnschutzkleidung der Klasse 2 nach DIN EN ISO 20471 mindestens aufweisen?
Klasse 2 erfordert mindestens 0,50 m² fluoreszierendes Hintergrundmaterial und mindestens 0,13 m² retroreflektierendes Material. (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016)
33. Wie viel retroreflektierendes Material muss Warnschutzkleidung der Klasse 2 nach DIN EN ISO 20471 mindestens aufweisen?
Für Klasse 2 sind mindestens 0,13 m² retroreflektierendes Material vorgeschrieben, zusätzlich zu 0,50 m² fluoreszierendem Material. (DIN EN ISO 20471 / DGUV Information 212-016)
34. Eine Staplerfahrerin bemerkt, dass die Reflexstreifen ihrer Warnweste stark verschmutzt und brüchig sind. Wie sollte sie reagieren?
Verschmutzte oder beschädigte Reflexstreifen mindern die retroreflektierende Wirkung; die Warnkleidung muss dann ersetzt werden. (DGUV Information 212-016 'Warnkleidung' / § 3 PSA-BV)
35. Warum ist gute Sichtbarkeit durch Warnkleidung im Lager mit Staplerverkehr besonders wichtig?
Durch Sichtbehinderungen (z. B. durch die Last) und enge Wege können Personen leicht übersehen werden; Warnkleidung erhöht die rechtzeitige Wahrnehmbarkeit. (DGUV Information 212-016 'Warnkleidung')