StaplerscheinTest

⚠️ Gefahren und Unfallverhütung

Gefahren und Unfallverhütung beim Staplerbetrieb

Gabelstapler dürfen nach DGUV Vorschrift 68 § 8 nur so betrieben werden, dass ihre Standsicherheit erhalten bleibt und sie nicht umkippen können. Die Standsicherheit eines Gegengewichtsstaplers beruht auf dem Standsicherheitsdreieck, das durch die beiden Vorderräder und den Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse) gebildet wird. Kippgefahr droht, sobald der Gesamtschwerpunkt aus diesem Dreieck herauswandert – etwa bei zu schneller Kurvenfahrt, angehobener Last oder unebenem Boden.

Zur Vermeidung von Unfällen sind beim Fahren mehrere Grundregeln einzuhalten:

Quetsch- und Scherstellen am Mast, an den Rädern und an Anbauteilen erfordern Vorsicht; der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten. Solange die Last hochgefahren ist, darf der Stapler nicht verlassen werden. Vor dem Verlassen sind die Gabeln abzusenken und der Stapler stehend und gebremst abzustellen, um Gefahren durch herabfallende oder kippende Lasten auszuschließen.

Das Mitfahren und die Mitnahme von Personen sowie das Fahren mit angehobener Last sind grundsätzlich verboten (BetrSichV Anhang 1, Ziffer 2.4). Das Heben von Personen ist nur ausnahmsweise in einer zugelassenen Arbeitsbühne mit Absturz-, Quetsch- und Scherschutz zulässig (Geländer mind. 1 m, Schutzgitter mind. 1,80 m); das Anheben auf den bloßen Gabelzinken ist unzulässig.

An Laderampen, Toren und Verkehrswegen sind Absturzkanten, tote Winkel und der Fußgängerverkehr besonders gefährlich – hier gelten verringerte Geschwindigkeit und größere Abstände. Bei drohendem Umsturz soll der angeschnallte Fahrer nicht abspringen, sondern auf dem Sitz bleiben, sich festhalten, den Oberkörper gegen die Kipprichtung lehnen und so im Schutzbereich des Fahrerschutzdachs bleiben. Bei Unfällen sind die Unfallstelle zu sichern, der Notruf abzusetzen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.

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Beispielfragen (35)

1. Worauf beruht die Standsicherheit eines Gegengewichtsstaplers?

  1. Auf dem Standdreieck, das durch die beiden Vorderräder und den Mittelpunkt der Hinterachse gebildet wird
  2. Auf dem Gewicht des Fahrers allein
  3. Allein auf der Breite der Hinterachse
  4. Auf einem Rechteck, das durch alle vier Räder gebildet wird

Die Standsicherheit beruht auf dem Standsicherheitsdreieck aus den beiden Vorderrädern und dem Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse). (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))

2. Wie sollte sich ein angeschnallter Fahrer bei drohendem Umkippen des Staplers verhalten?

  1. Auf dem Sitz bleiben, sich festhalten und den Oberkörper gegen die Kipprichtung lehnen
  2. So schnell wie möglich in Kipprichtung abspringen
  3. Aufstehen und sich nach vorne über das Lenkrad beugen
  4. Die Last sofort weiter anheben, um Gegengewicht zu schaffen

Ein angeschnallter Fahrer soll nicht abspringen, sondern auf dem Sitz bleiben, sich festhalten und sich gegen die Kipprichtung lehnen, um im Schutzbereich des Fahrerschutzdachs zu bleiben. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten bei Kippgefahr / Fahrerrückhaltesystem))

3. Warum soll ein angeschnallter Fahrer bei drohendem Umsturz nicht vom Stapler abspringen?

  1. Weil das Rückhaltesystem ihn auf dem Sitz und damit im Schutzbereich des Fahrerschutzdachs hält
  2. Weil das Abspringen verboten ist und mit einem Bußgeld geahndet wird
  3. Weil der Stapler dadurch schwerer wieder aufzurichten ist
  4. Weil er beim Abspringen die Last beschädigen könnte

Das Fahrerrückhaltesystem hält den Fahrer auf dem Sitz, sodass er innerhalb der Fahrzeugkontur im Schutzbereich bleibt; ein Abspringen führt häufig dazu, dass der Fahrer vom umstürzenden Stapler erfasst wird. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten bei Kippgefahr / Fahrerrückhaltesystem))

4. Wann droht ein Gegengewichtsstapler zu kippen?

  1. Wenn der Gesamtschwerpunkt aus dem Standsicherheitsdreieck heraus wandert
  2. Sobald die Last über die Vorderachse hinausragt
  3. Nur wenn der Motor abgestellt wird
  4. Ausschließlich beim Rückwärtsfahren auf ebenem Boden

Das Kippen droht, wenn der Gesamtschwerpunkt des beladenen Staplers das Standsicherheitsdreieck verlässt. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))

5. Was schreibt die DGUV Vorschrift 68 zum Betrieb des Gabelstaplers hinsichtlich der Standsicherheit vor?

  1. Gabelstapler dürfen nur so betrieben werden, dass sie nicht umkippen können
  2. Die Standsicherheit muss nur beim Beladen, nicht beim Fahren erhalten bleiben
  3. Ein Umkippen ist zulässig, solange der Fahrer angeschnallt ist
  4. Die Standsicherheit ist nur bei Außeneinsätzen zu beachten

Nach § 8 der DGUV Vorschrift 68 muss die Standsicherheit erhalten bleiben; Stapler dürfen nur so betrieben werden, dass sie nicht umkippen. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 8 (Betrieb))

6. Wie ist mit Last an einer Steigung bzw. einem Gefälle zu fahren, um ein Kippen oder Abrutschen zu vermeiden?

  1. Die Last immer bergseitig führen: bergauf vorwärts, bergab rückwärts
  2. Die Last immer talseitig führen, um die Sicht zu verbessern
  3. Bergauf rückwärts und bergab vorwärts mit angehobener Last
  4. Die Last in der Mitte des Gefälles ganz absenken und schieben

Beim Fahren in Gefälle und Steigungen ist die Last stets bergseitig zu führen, also mit Last bergauf vorwärts und bergab rückwärts. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.4.2)

7. Warum ist der Hubmast vor der Fahrt nach hinten zu neigen und die Last gegen die Gabelrückseite zu schieben?

  1. Um den Lastabstand klein zu halten und so die Standsicherheit zu erhöhen
  2. Um die Tragfähigkeit des Staplers dauerhaft zu verdoppeln
  3. Um die Hydraulik zu entlasten und Kraftstoff zu sparen
  4. Um die Gabelzinken vor Verschleiß zu schützen

Durch das Neigen nach hinten und das Anlegen der Last an die Gabelrückseite wird der Lastarm (Lastabstand) klein gehalten, was die Standsicherheit erhöht. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitte 6.3.3 / 6.3.4)

8. Welche Schutzeinrichtung soll bei einem Sitzstapler die Gefährdung durch Kippen begrenzen und muss beim Fahren benutzt werden?

  1. Das Fahrerrückhaltesystem (z. B. Beckengurt)
  2. Die Warnblinkanlage
  3. Der Rückfahrscheinwerfer
  4. Die akustische Hupe

Ein Fahrerrückhaltesystem wie der Beckengurt hält den Fahrer auf dem Sitz und ist beim Fahren zu benutzen, um die Kippgefährdung zu begrenzen. (BetrSichV Anhang 1, Ziffer 3.1.5; EN ISO 3691-1)

9. Wie hoch sollten die Gabelzinken zur reinen Fahrt angehoben werden?

  1. Nur so weit, dass eine geringe Bodenfreiheit (ca. 10-30 cm) besteht
  2. So hoch wie möglich, um Hindernisse leichter zu überfahren
  3. Bis in halbe Masthöhe, um das Sichtfeld zu vergrößern
  4. Bis zur maximalen Hubhöhe, damit die Last gut sichtbar ist

Zur Fahrt sind die Gabelzinken nur so weit anzuheben, dass eine geringe Bodenfreiheit besteht; ein hoch angehobener Schwerpunkt verschlechtert die Standsicherheit. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.4.1)

10. Welche Maßnahme ist vor dem Verlassen des Staplers in Bezug auf die Last erforderlich?

  1. Die Lastaufnahmemittel (Gabeln) absenken und den Stapler gebremst abstellen
  2. Die Last in maximaler Höhe belassen, um Platz am Boden zu sparen
  3. Den Stapler bei angehobener Last mit laufendem Motor verlassen
  4. Die Gabeln nach vorne neigen und die Last hängen lassen

Vor dem Verlassen sind die Gabeln abzusenken; abgestellt wird nur am stehenden, gebremsten Stapler, und bei angehobener Last darf der Stapler nicht verlassen werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)

11. Welcher Sicherheitsabstand ist nach DGUV Information 208-004 grundsätzlich zum Fahrwegrand einzuhalten?

  1. Mindestens 0,5 m
  2. Mindestens 2 m
  3. Mindestens 0,1 m
  4. Kein Abstand erforderlich

Zum Fahrwegrand ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m einzuhalten, um Abkommen und Kippen zu vermeiden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.2)

12. Auf welchen Wert ist der Sicherheitsabstand zum Fahrweg bei starkem Fußgängerverkehr zu vergrößern?

  1. Auf mindestens 0,75 m
  2. Auf mindestens 0,4 m
  3. Auf mindestens 0,2 m
  4. Auf mindestens 1,5 m

Bei starkem Fußgängerverkehr ist der Sicherheitsabstand auf mindestens 0,75 m zu vergrößern. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.2)

13. Was ist zu tun, wenn die Last die Sicht in Fahrtrichtung verdeckt?

  1. Rückwärts fahren oder einen Einweiser einsetzen
  2. Trotzdem vorwärts mit erhöhter Geschwindigkeit fahren
  3. Die Last höher anheben, um darunter hindurchzusehen
  4. Die Last seitlich am Mast vorbei führen

Ist keine ausreichende Sicht in Fahrtrichtung gewährleistet, muss rückwärts gefahren oder ein Einweiser eingesetzt werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.4.1)

14. Welches der drei Räder bzw. welcher Punkt bildet neben den beiden Vorderrädern die dritte Ecke des Standsicherheitsdreiecks?

  1. Der Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse)
  2. Das rechte Hinterrad
  3. Das linke Hinterrad
  4. Der Schwerpunkt der Last

Die dritte Ecke des Standdreiecks ist der Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse), nicht eines der einzelnen Hinterräder. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))

15. Welcher Sicherheitsabstand ist grundsätzlich zwischen zwei nebeneinander fahrenden bzw. begegnenden Staplern einzuhalten?

  1. Mindestens 0,4 m
  2. Mindestens 0,75 m
  3. Mindestens 1,0 m
  4. Kein Abstand, solange beide langsam fahren

Zwischen Staplern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,4 m einzuhalten, zum Fahrwegrand mindestens 0,5 m. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.2)

16. Warum verschlechtert sich die Standsicherheit, wenn mit hoch angehobener Last gefahren wird?

  1. Weil der Gesamtschwerpunkt nach oben wandert und das Kippen leichter eintritt
  2. Weil die Hinterachse dadurch automatisch entlastet wird
  3. Weil die Reifen dadurch weniger Grip haben
  4. Weil der Motor dann weniger Leistung hat

Eine hoch angehobene Last hebt den Gesamtschwerpunkt an; dadurch kann der Schwerpunkt leichter aus dem Standdreieck wandern und der Stapler kippen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))

17. Wie dürfen Personen mit einem Gabelstapler angehoben werden?

  1. Nur ausnahmsweise in einer geeigneten, zugelassenen Arbeitsbühne (Personenaufnahmemittel)
  2. Stehend direkt auf den Gabelzinken
  3. Sitzend auf der Last, wenn diese gesichert ist
  4. Auf einer Europalette, die auf die Gabeln gestellt wird

Das Heben von Personen ist nur ausnahmsweise in einer geeigneten Arbeitsbühne mit Absturz-, Quetsch- und Scherschutz zulässig. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)

18. Ist das Anheben von Personen auf den bloßen Gabelzinken zulässig?

  1. Nein, das ist grundsätzlich unzulässig
  2. Ja, wenn die Person sich am Hubmast festhält
  3. Ja, bei kurzen Arbeiten in geringer Höhe
  4. Ja, sofern ein zweiter Mitarbeiter sichert

Das Anheben von Personen auf den bloßen Gabelzinken ist unzulässig; erlaubt ist nur eine geeignete Arbeitsbühne. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)

19. Welche Schutzfunktionen muss eine zugelassene Arbeitsbühne zum Anheben von Personen bieten?

  1. Absturz-, Quetsch- und Scherschutz
  2. Nur einen Sonnenschutz für den Arbeiter
  3. Eine eigene Antriebseinheit
  4. Eine zusätzliche Beleuchtung der Last

Eine geeignete Arbeitsbühne muss Absturz-, Quetsch- und Scherschutz aufweisen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)

20. Welche Mindesttragfähigkeit muss der Stapler im Verhältnis zum Gewicht von Arbeitsbühne und Personen aufweisen, damit eine Arbeitsbühne verwendet werden darf?

  1. Mindestens das 5-fache des Lastgewichts
  2. Mindestens das 2-fache des Lastgewichts
  3. Genau das 1-fache des Lastgewichts
  4. Mindestens das 10-fache des Lastgewichts

Die Tragfähigkeit des Staplers muss mindestens das 5-fache des Gewichts von Arbeitsbühne und Personen betragen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)

21. Welche Mindesthöhe muss das Geländer einer Arbeitsbühne zum Anheben von Personen aufweisen?

  1. Mindestens 1 m
  2. Mindestens 0,5 m
  3. Mindestens 1,80 m
  4. Mindestens 2 m

Das Geländer der Arbeitsbühne muss mindestens 1 m hoch sein; ein zusätzliches Schutzgitter muss mindestens 1,80 m betragen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)

22. Ein Kollege soll für eine kurze Reparatur in 3 m Höhe angehoben werden; eine zugelassene Arbeitsbühne ist nicht verfügbar. Wie ist zu handeln?

  1. Die Arbeit darf so nicht durchgeführt werden; ohne geeignete Arbeitsbühne ist das Anheben unzulässig
  2. Den Kollegen kurz auf den Gabeln anheben, weil es nur wenige Minuten dauert
  3. Eine Palette als Standfläche auf die Gabeln legen und den Kollegen darauf stellen
  4. Den Kollegen auf der Gabel stehend anheben, solange ein zweiter Mann sichert

Das Anheben von Personen ist nur in einer zugelassenen Arbeitsbühne erlaubt; ist keine vorhanden, darf die Person nicht mit dem Stapler angehoben werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2; BetrSichV Anhang 1, Ziffer 2.4)

23. Wo entstehen am Gabelstapler typische Quetsch- und Scherstellen, in die niemals hineingegriffen werden darf?

  1. An den beweglichen Teilen des Hubmastes zwischen den Mastprofilen
  2. Am Lenkrad in der Fahrerkabine
  3. An den Bedienschaltern des Armaturenbretts
  4. Am Gehäuse der Innenbeleuchtung

Zwischen den ineinander gleitenden Mastprofilen und der Hubkette entstehen beim Heben und Senken gefährliche Quetsch- und Scherstellen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Quetsch- und Scherstellen am Hubmast))

24. Wie verhalten Sie sich richtig, um Quetschungen durch den Hubmast zu vermeiden?

  1. Niemals in den Bereich zwischen die beweglichen Mastteile greifen oder hineinfassen
  2. Den Mast bei laufendem Motor mit der Hand reinigen
  3. Während des Hubvorgangs die Hubkette anfassen, um sie zu führen
  4. Beim Heben einen Helfer zwischen die Mastprofile stellen

In den Bereich zwischen die beweglichen Mastprofile und an die Hubkette darf nie hineingegriffen werden, da dort Quetsch- und Scherstellen bestehen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten am Hubmast))

25. Warum ist der Aufenthalt von Personen im Bereich des Hubmastes besonders gefährlich?

  1. Weil zwischen Hubgerüst und Mastteilen Quetsch- und Scherstellen entstehen, die schwere Verletzungen verursachen können
  2. Weil der Mast elektrisch geladen ist und Stromschläge drohen
  3. Weil der Mast Funkstrahlung aussendet
  4. Weil sich der Mast bei Sonneneinstrahlung stark verformt

Die ineinander gleitenden Mastteile bilden bewegte Quetsch- und Scherstellen, an denen Gliedmaßen eingeklemmt oder abgeschert werden können. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Gefährdungen am Hubmast))

26. Welche Schutzeinrichtung verringert die Gefahr, beim Fahren von herabfallenden Teilen getroffen oder bei einem Umkippen gequetscht zu werden?

  1. Das Fahrerschutzdach (FOPS)
  2. Eine zusätzliche Hupe
  3. Ein größerer Rückspiegel
  4. Eine farbige Lackierung des Mastes

Das Fahrerschutzdach schützt den Fahrer vor herabfallenden Gegenständen und bildet zusammen mit dem Rückhaltesystem den Schutzbereich beim Kippen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Fahrerschutzdach/FOPS))

27. Was ist im Bereich der Räder und der Lenkachse eines Gabelstaplers besonders zu beachten?

  1. Es bestehen Quetsch- und Einzugsstellen; Personen müssen ausreichend Abstand zu den Rädern halten
  2. Die Räder können bedenkenlos als Trittstufe benutzt werden
  3. Die Hinterräder lenken nicht und sind daher ungefährlich
  4. An den Rädern bestehen keine Gefährdungen

Besonders an den lenkenden Hinterrädern entstehen beim Rangieren Quetsch- und Einzugsstellen, weshalb Personen Abstand halten müssen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Gefährdungen an Rädern/Lenkachse))

28. Warum bildet gerade die hintere Lenkachse eines Gegengewichtsstaplers eine besondere Quetschgefahr für Fußgänger?

  1. Weil die Hinterräder beim Lenken weit ausschwenken und Personen erfassen können
  2. Weil die Hinterachse heißer wird als die Vorderachse
  3. Weil an der Hinterachse das Gegengewicht abnehmbar ist
  4. Weil die Hinterräder antreiben und daher schneller drehen

Der Stapler lenkt über die Hinterachse, sodass das Heck beim Kurvenfahren stark ausschwenkt und dort Personen gequetscht werden können. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Lenkverhalten/Heckausschwenkung))

29. Sie müssen ein Anbaugerät (z. B. eine Klammer) prüfen. Wie gehen Sie sicher vor?

  1. Motor abstellen, Gabel absenken und erst dann am stillgesetzten Stapler arbeiten
  2. Bei laufendem Motor und angehobener Last zwischen die Anbauteile greifen
  3. Das Anbaugerät während der Fahrt von Hand kontrollieren
  4. Den Stapler von einem Kollegen weiterbewegen lassen, während Sie prüfen

Arbeiten an Anbauteilen dürfen nur am stehenden, stillgesetzten Stapler mit abgesenkter Lastaufnahme erfolgen, um Quetschungen zu vermeiden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)

30. Warum darf der Gabelstapler bei angehobener Last nicht verlassen werden?

  1. Weil sich die Last unbeabsichtigt senken kann und Personen darunter gequetscht würden
  2. Weil der Akku sich sonst entlädt
  3. Weil die Bremse bei angehobener Last nicht hält
  4. Weil der Mast sonst überhitzt

Solange die Last hochgefahren ist, besteht die Gefahr des Absinkens; der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten und der Stapler darf so nicht verlassen werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)

31. Was ist verboten, weil dabei lebensgefährliche Quetschungen entstehen können?

  1. Der Aufenthalt von Personen unter der angehobenen Last
  2. Das Absenken der Gabel vor dem Verlassen des Staplers
  3. Das Anschnallen des Beckengurtes vor der Fahrt
  4. Das Zurückneigen des Mastes vor der Fahrt

Unter angehobenen Lasten dürfen sich keine Personen aufhalten, da bei einem Absinken oder Herabfallen tödliche Quetschverletzungen drohen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)

32. Eine Hubkette des Mastes muss nachgespannt werden. Welche Vorgehensweise ist korrekt?

  1. Stapler stillsetzen, gegen Wegrollen sichern und die Instandhaltung nur durch fachkundiges Personal an gesicherter Last durchführen lassen
  2. Die Kette bei angehobener Last und laufendem Hubantrieb von Hand nachspannen
  3. Die Last anheben und die Kette während des Senkens justieren
  4. Die Arbeit ohne Sicherung des Mastes gegen Absinken beginnen

Instandhaltungsarbeiten am Mast erfordern einen stillgesetzten, gesicherten Stapler und ein gegen Absinken gesichertes Hubgerüst, da sonst Quetsch- und Scherstellen wirksam werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Instandhaltung am Hubmast))

33. Welche Aussage zu Quetsch- und Scherstellen am Gabelstapler ist richtig?

  1. Sie treten an beweglichen Teilen wie Hubmast, Anbaugeräten und im Bereich der Räder auf
  2. Sie treten ausschließlich am Fahrersitz auf
  3. Sie entstehen nur bei Elektrostaplern
  4. Sie sind nur bei Geschwindigkeiten über 20 km/h relevant

Überall dort, wo bewegte Teile aneinander vorbeigleiten oder sich gegen feste Teile bewegen, entstehen Quetsch- und Scherstellen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Quetsch- und Scherstellen))

34. Ein Kollege möchte zur Sichtkontrolle den Kopf seitlich aus der Fahrzeugkontur lehnen, während der Mast bewegt wird. Wie bewerten Sie das?

  1. Unzulässig, da Körperteile außerhalb der Fahrzeugkontur an festen Bauteilen gequetscht werden können
  2. Zulässig, solange er sich festhält
  3. Zulässig, wenn er langsam fährt
  4. Empfehlenswert, weil so die Sicht besser ist

Körperteile müssen innerhalb der schützenden Fahrzeugkontur bleiben, da sie sonst an Regalen, Toren oder anderen festen Teilen abgeschert oder gequetscht werden können. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten innerhalb der Fahrzeugkontur))

35. Welche besondere Gefahr besteht beim Befahren einer Laderampe?

  1. Das Absturzrisiko über die Rampenkante
  2. Eine erhöhte Funkstörung
  3. Das Einfrieren der Reifen
  4. Eine Überhitzung des Gegengewichts

An Laderampen droht der Absturz des Staplers über die ungesicherte Kante, was zu schweren Unfällen führt. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Gefahren an Laderampen))

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