Gabelstapler dürfen nach DGUV Vorschrift 68 § 8 nur so betrieben werden, dass ihre Standsicherheit erhalten bleibt und sie nicht umkippen können. Die Standsicherheit eines Gegengewichtsstaplers beruht auf dem Standsicherheitsdreieck, das durch die beiden Vorderräder und den Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse) gebildet wird. Kippgefahr droht, sobald der Gesamtschwerpunkt aus diesem Dreieck herauswandert – etwa bei zu schneller Kurvenfahrt, angehobener Last oder unebenem Boden.
Zur Vermeidung von Unfällen sind beim Fahren mehrere Grundregeln einzuhalten:
Quetsch- und Scherstellen am Mast, an den Rädern und an Anbauteilen erfordern Vorsicht; der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten. Solange die Last hochgefahren ist, darf der Stapler nicht verlassen werden. Vor dem Verlassen sind die Gabeln abzusenken und der Stapler stehend und gebremst abzustellen, um Gefahren durch herabfallende oder kippende Lasten auszuschließen.
Das Mitfahren und die Mitnahme von Personen sowie das Fahren mit angehobener Last sind grundsätzlich verboten (BetrSichV Anhang 1, Ziffer 2.4). Das Heben von Personen ist nur ausnahmsweise in einer zugelassenen Arbeitsbühne mit Absturz-, Quetsch- und Scherschutz zulässig (Geländer mind. 1 m, Schutzgitter mind. 1,80 m); das Anheben auf den bloßen Gabelzinken ist unzulässig.
An Laderampen, Toren und Verkehrswegen sind Absturzkanten, tote Winkel und der Fußgängerverkehr besonders gefährlich – hier gelten verringerte Geschwindigkeit und größere Abstände. Bei drohendem Umsturz soll der angeschnallte Fahrer nicht abspringen, sondern auf dem Sitz bleiben, sich festhalten, den Oberkörper gegen die Kipprichtung lehnen und so im Schutzbereich des Fahrerschutzdachs bleiben. Bei Unfällen sind die Unfallstelle zu sichern, der Notruf abzusetzen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
1. Worauf beruht die Standsicherheit eines Gegengewichtsstaplers?
Die Standsicherheit beruht auf dem Standsicherheitsdreieck aus den beiden Vorderrädern und dem Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse). (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))
2. Wie sollte sich ein angeschnallter Fahrer bei drohendem Umkippen des Staplers verhalten?
Ein angeschnallter Fahrer soll nicht abspringen, sondern auf dem Sitz bleiben, sich festhalten und sich gegen die Kipprichtung lehnen, um im Schutzbereich des Fahrerschutzdachs zu bleiben. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten bei Kippgefahr / Fahrerrückhaltesystem))
3. Warum soll ein angeschnallter Fahrer bei drohendem Umsturz nicht vom Stapler abspringen?
Das Fahrerrückhaltesystem hält den Fahrer auf dem Sitz, sodass er innerhalb der Fahrzeugkontur im Schutzbereich bleibt; ein Abspringen führt häufig dazu, dass der Fahrer vom umstürzenden Stapler erfasst wird. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten bei Kippgefahr / Fahrerrückhaltesystem))
4. Wann droht ein Gegengewichtsstapler zu kippen?
Das Kippen droht, wenn der Gesamtschwerpunkt des beladenen Staplers das Standsicherheitsdreieck verlässt. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))
5. Was schreibt die DGUV Vorschrift 68 zum Betrieb des Gabelstaplers hinsichtlich der Standsicherheit vor?
Nach § 8 der DGUV Vorschrift 68 muss die Standsicherheit erhalten bleiben; Stapler dürfen nur so betrieben werden, dass sie nicht umkippen. (DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", § 8 (Betrieb))
6. Wie ist mit Last an einer Steigung bzw. einem Gefälle zu fahren, um ein Kippen oder Abrutschen zu vermeiden?
Beim Fahren in Gefälle und Steigungen ist die Last stets bergseitig zu führen, also mit Last bergauf vorwärts und bergab rückwärts. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.4.2)
7. Warum ist der Hubmast vor der Fahrt nach hinten zu neigen und die Last gegen die Gabelrückseite zu schieben?
Durch das Neigen nach hinten und das Anlegen der Last an die Gabelrückseite wird der Lastarm (Lastabstand) klein gehalten, was die Standsicherheit erhöht. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitte 6.3.3 / 6.3.4)
8. Welche Schutzeinrichtung soll bei einem Sitzstapler die Gefährdung durch Kippen begrenzen und muss beim Fahren benutzt werden?
Ein Fahrerrückhaltesystem wie der Beckengurt hält den Fahrer auf dem Sitz und ist beim Fahren zu benutzen, um die Kippgefährdung zu begrenzen. (BetrSichV Anhang 1, Ziffer 3.1.5; EN ISO 3691-1)
9. Wie hoch sollten die Gabelzinken zur reinen Fahrt angehoben werden?
Zur Fahrt sind die Gabelzinken nur so weit anzuheben, dass eine geringe Bodenfreiheit besteht; ein hoch angehobener Schwerpunkt verschlechtert die Standsicherheit. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.4.1)
10. Welche Maßnahme ist vor dem Verlassen des Staplers in Bezug auf die Last erforderlich?
Vor dem Verlassen sind die Gabeln abzusenken; abgestellt wird nur am stehenden, gebremsten Stapler, und bei angehobener Last darf der Stapler nicht verlassen werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)
11. Welcher Sicherheitsabstand ist nach DGUV Information 208-004 grundsätzlich zum Fahrwegrand einzuhalten?
Zum Fahrwegrand ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m einzuhalten, um Abkommen und Kippen zu vermeiden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.2)
12. Auf welchen Wert ist der Sicherheitsabstand zum Fahrweg bei starkem Fußgängerverkehr zu vergrößern?
Bei starkem Fußgängerverkehr ist der Sicherheitsabstand auf mindestens 0,75 m zu vergrößern. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.2)
13. Was ist zu tun, wenn die Last die Sicht in Fahrtrichtung verdeckt?
Ist keine ausreichende Sicht in Fahrtrichtung gewährleistet, muss rückwärts gefahren oder ein Einweiser eingesetzt werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.4.1)
14. Welches der drei Räder bzw. welcher Punkt bildet neben den beiden Vorderrädern die dritte Ecke des Standsicherheitsdreiecks?
Die dritte Ecke des Standdreiecks ist der Mittelpunkt der Hinterachse (Lenkachse), nicht eines der einzelnen Hinterräder. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))
15. Welcher Sicherheitsabstand ist grundsätzlich zwischen zwei nebeneinander fahrenden bzw. begegnenden Staplern einzuhalten?
Zwischen Staplern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,4 m einzuhalten, zum Fahrwegrand mindestens 0,5 m. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.2)
16. Warum verschlechtert sich die Standsicherheit, wenn mit hoch angehobener Last gefahren wird?
Eine hoch angehobene Last hebt den Gesamtschwerpunkt an; dadurch kann der Schwerpunkt leichter aus dem Standdreieck wandern und der Stapler kippen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Standsicherheit / Kippverhalten))
17. Wie dürfen Personen mit einem Gabelstapler angehoben werden?
Das Heben von Personen ist nur ausnahmsweise in einer geeigneten Arbeitsbühne mit Absturz-, Quetsch- und Scherschutz zulässig. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)
18. Ist das Anheben von Personen auf den bloßen Gabelzinken zulässig?
Das Anheben von Personen auf den bloßen Gabelzinken ist unzulässig; erlaubt ist nur eine geeignete Arbeitsbühne. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)
19. Welche Schutzfunktionen muss eine zugelassene Arbeitsbühne zum Anheben von Personen bieten?
Eine geeignete Arbeitsbühne muss Absturz-, Quetsch- und Scherschutz aufweisen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)
20. Welche Mindesttragfähigkeit muss der Stapler im Verhältnis zum Gewicht von Arbeitsbühne und Personen aufweisen, damit eine Arbeitsbühne verwendet werden darf?
Die Tragfähigkeit des Staplers muss mindestens das 5-fache des Gewichts von Arbeitsbühne und Personen betragen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)
21. Welche Mindesthöhe muss das Geländer einer Arbeitsbühne zum Anheben von Personen aufweisen?
Das Geländer der Arbeitsbühne muss mindestens 1 m hoch sein; ein zusätzliches Schutzgitter muss mindestens 1,80 m betragen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2)
22. Ein Kollege soll für eine kurze Reparatur in 3 m Höhe angehoben werden; eine zugelassene Arbeitsbühne ist nicht verfügbar. Wie ist zu handeln?
Das Anheben von Personen ist nur in einer zugelassenen Arbeitsbühne erlaubt; ist keine vorhanden, darf die Person nicht mit dem Stapler angehoben werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 8.2; BetrSichV Anhang 1, Ziffer 2.4)
23. Wo entstehen am Gabelstapler typische Quetsch- und Scherstellen, in die niemals hineingegriffen werden darf?
Zwischen den ineinander gleitenden Mastprofilen und der Hubkette entstehen beim Heben und Senken gefährliche Quetsch- und Scherstellen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Quetsch- und Scherstellen am Hubmast))
24. Wie verhalten Sie sich richtig, um Quetschungen durch den Hubmast zu vermeiden?
In den Bereich zwischen die beweglichen Mastprofile und an die Hubkette darf nie hineingegriffen werden, da dort Quetsch- und Scherstellen bestehen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten am Hubmast))
25. Warum ist der Aufenthalt von Personen im Bereich des Hubmastes besonders gefährlich?
Die ineinander gleitenden Mastteile bilden bewegte Quetsch- und Scherstellen, an denen Gliedmaßen eingeklemmt oder abgeschert werden können. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Gefährdungen am Hubmast))
26. Welche Schutzeinrichtung verringert die Gefahr, beim Fahren von herabfallenden Teilen getroffen oder bei einem Umkippen gequetscht zu werden?
Das Fahrerschutzdach schützt den Fahrer vor herabfallenden Gegenständen und bildet zusammen mit dem Rückhaltesystem den Schutzbereich beim Kippen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Fahrerschutzdach/FOPS))
27. Was ist im Bereich der Räder und der Lenkachse eines Gabelstaplers besonders zu beachten?
Besonders an den lenkenden Hinterrädern entstehen beim Rangieren Quetsch- und Einzugsstellen, weshalb Personen Abstand halten müssen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Gefährdungen an Rädern/Lenkachse))
28. Warum bildet gerade die hintere Lenkachse eines Gegengewichtsstaplers eine besondere Quetschgefahr für Fußgänger?
Der Stapler lenkt über die Hinterachse, sodass das Heck beim Kurvenfahren stark ausschwenkt und dort Personen gequetscht werden können. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Lenkverhalten/Heckausschwenkung))
29. Sie müssen ein Anbaugerät (z. B. eine Klammer) prüfen. Wie gehen Sie sicher vor?
Arbeiten an Anbauteilen dürfen nur am stehenden, stillgesetzten Stapler mit abgesenkter Lastaufnahme erfolgen, um Quetschungen zu vermeiden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)
30. Warum darf der Gabelstapler bei angehobener Last nicht verlassen werden?
Solange die Last hochgefahren ist, besteht die Gefahr des Absinkens; der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten und der Stapler darf so nicht verlassen werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)
31. Was ist verboten, weil dabei lebensgefährliche Quetschungen entstehen können?
Unter angehobenen Lasten dürfen sich keine Personen aufhalten, da bei einem Absinken oder Herabfallen tödliche Quetschverletzungen drohen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler", Abschnitt 6.3.5)
32. Eine Hubkette des Mastes muss nachgespannt werden. Welche Vorgehensweise ist korrekt?
Instandhaltungsarbeiten am Mast erfordern einen stillgesetzten, gesicherten Stapler und ein gegen Absinken gesichertes Hubgerüst, da sonst Quetsch- und Scherstellen wirksam werden. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Instandhaltung am Hubmast))
33. Welche Aussage zu Quetsch- und Scherstellen am Gabelstapler ist richtig?
Überall dort, wo bewegte Teile aneinander vorbeigleiten oder sich gegen feste Teile bewegen, entstehen Quetsch- und Scherstellen. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Quetsch- und Scherstellen))
34. Ein Kollege möchte zur Sichtkontrolle den Kopf seitlich aus der Fahrzeugkontur lehnen, während der Mast bewegt wird. Wie bewerten Sie das?
Körperteile müssen innerhalb der schützenden Fahrzeugkontur bleiben, da sie sonst an Regalen, Toren oder anderen festen Teilen abgeschert oder gequetscht werden können. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Verhalten innerhalb der Fahrzeugkontur))
35. Welche besondere Gefahr besteht beim Befahren einer Laderampe?
An Laderampen droht der Absturz des Staplers über die ungesicherte Kante, was zu schweren Unfällen führt. (DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" (Gefahren an Laderampen))