Der Fahrer muss Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen und auch während des Betriebes auf Mängel hin beobachten (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1). Diese tägliche Einsatzprüfung durch die Bedienperson gliedert sich in eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2).
Zur Sichtprüfung gehören u. a. Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper, Radmuttern), Gabelzinken (Verformung, Risse, Verschleiß, Aufhängung, Sicherung), Anbaugeräte, Hubketten (Spannung, Schmierung), Hydraulik (Leckagen), Hubmast, Fahrzeugaufbau, Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter und Rückhaltesystem. Zur Funktionsprüfung gehören Lenkungsspiel, Wirksamkeit der Bremsen, die Funktionen zur Lasthandhabung (Heben, Senken, Neigen), akustische und optische Warngeber, Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung.
Je nach Antriebsart sind zusätzliche Punkte zu kontrollieren:
Werden sicherheitsbeeinträchtigende Mängel erkannt, darf der Fahrer das Flurförderzeug nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen (Stilllegung) und muss die Mängel dem Unternehmer umgehend melden (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1). Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Mängel vor dem Weiterbetrieb behoben werden (§ 9 Abs. 2). Instandsetzungsarbeiten darf der Unternehmer nur fachkundigen Personen übertragen; sie sind nicht Aufgabe des Fahrers (§ 10 Abs. 1).
Wichtig ist die Abgrenzung zur wiederkehrenden Prüfung: Die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung führt die Bedienperson durch. Die regelmäßige wiederkehrende Prüfung dagegen erfolgt in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 (DGUV Vorschrift 68, § 37 Abs. 1). Über diese Prüfungen ist ein Prüfnachweis zu führen, der Datum und Umfang, das Ergebnis mit festgestellten Mängeln, die Beurteilung von Bedenken gegen den Weiterbetrieb, Angaben zu Nachprüfungen sowie Name und Anschrift des Prüfers enthält (§ 39 Abs. 1). Ergänzend verlangt die BetrSichV (§ 10, § 14), Arbeitsmittel durch Wartung in sicherem Zustand zu erhalten. Die Tägliche Einsatzprüfung ist auch ein eigenes Lehrplanthema der praktischen Ausbildung (Stufe 1) und macht dort rund 10-20 % aus.
1. Wie oft muss der Fahrer ein Flurförderzeug auf erkennbare Mängel prüfen?
Der Fahrer muss das Flurförderzeug täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen und während des Betriebes auf Mängel beobachten. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 9 Abs. 1 (Mängel))
2. In welche zwei Teile gliedert sich die tägliche Einsatzprüfung durch die Bedienperson?
Die tägliche Einsatzprüfung besteht aus einer Sichtprüfung (z. B. Reifen, Gabelzinken) und einer Funktionsprüfung (z. B. Bremsen, Lenkung). (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Tägliche Einsatzprüfung))
3. Sie stellen vor Arbeitsbeginn einen sicherheitsbeeinträchtigenden Mangel an der Bremse fest. Wie verhalten Sie sich richtig?
Bei sicherheitsbeeinträchtigenden Mängeln darf das Flurförderzeug nicht in Betrieb gesetzt werden; der Mangel ist umgehend dem Unternehmer zu melden. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel))
4. Welche der folgenden Kontrollen gehört zur Sichtprüfung im Rahmen der täglichen Einsatzprüfung?
Das Prüfen der Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper, Radmuttern) gehört zur Sichtprüfung; Bremsen, Lenkung und Hupe gehören zur Funktionsprüfung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
5. Welche der folgenden Kontrollen gehört zur Funktionsprüfung der täglichen Einsatzprüfung?
Die Wirksamkeit der Bremsen wird in der Funktionsprüfung erprobt; Reifenprofil, Hubketten und Hydraulik werden dagegen in der Sichtprüfung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
6. Worauf sind die Gabelzinken bei der täglichen Sichtprüfung zu kontrollieren?
Gabelzinken werden in der Sichtprüfung auf Verformung, Risse, Verschleiß sowie auf ihre Aufhängung und Sicherung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
7. Was prüfen Sie bei einem treibgasbetriebenen (Flüssiggas-)Stapler zusätzlich im Rahmen der Sichtprüfung?
Bei Flüssiggasantrieb sind die Befestigung der Gasflasche sowie Anschlüsse und Dichtigkeit (Gasgeruch) zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Flüssiggasantrieb))
8. Welche Kontrolle ist bei einem batteriebetriebenen Stapler im Rahmen der Einsatzprüfung typisch?
Bei Batterieantrieb ist die Kapazität bzw. der Ladezustand der Batterie zu kontrollieren; Motoröl und Rußfilter betreffen Verbrennungsmotoren, die Gasflasche den Flüssiggasantrieb. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))
9. Welche Kontrollen gehören bei einem verbrennungsmotorisch angetriebenen Stapler zur Einsatzprüfung?
Bei Verbrennungsmotorantrieb sind Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))
10. Welche der folgenden Komponenten gehört zu den Funktionen der Lasthandhabung, die in der Funktionsprüfung getestet werden?
Zur Funktionsprüfung der Lasthandhabung gehören Heben, Senken und Neigen; Reifen, Hubketten und Radmuttern werden in der Sichtprüfung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
11. Bei der Sichtprüfung bemerken Sie eine Leckage an einer Hydraulikleitung. Welche Bewertung ist korrekt?
Die Hydraulik wird in der Sichtprüfung auf Leckagen kontrolliert; eine festgestellte Leckage ist ein Mangel und muss gemeldet werden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
12. Wer führt die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung des Flurförderzeugs durch?
Die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung führt die Bedienperson durch; die wiederkehrende Prüfung dagegen eine befähigte Person nach TRBS 1203. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1, Abschnitt 7 (Regelmäßige Prüfung))
13. Im Rahmen der täglichen Einsatzprüfung stellen Sie fest, dass eine Reparatur erforderlich ist. Was gilt für die Instandsetzung?
Instandsetzungsarbeiten darf der Unternehmer nur fachkundigen Personen übertragen; sie sind nicht Aufgabe des Fahrers im Rahmen der täglichen Prüfung. (DGUV Vorschrift 68, § 10 Abs. 1 (Instandsetzungsarbeiten))
14. Welche akustischen und optischen Einrichtungen werden in der Funktionsprüfung kontrolliert?
Zur Funktionsprüfung gehören Warngeber (akustisch und optisch), Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
15. Wer muss dafür sorgen, dass ein sicherheitsbeeinträchtigender Mangel vor dem Weiterbetrieb behoben wird?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitsbeeinträchtigende Mängel vor dem Weiterbetrieb behoben werden. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 2 (Mängel))
16. In welchen Abständen muss der Unternehmer Flurförderzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen?
Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person (Sachkundigen) zu prüfen. (DGUV Vorschrift 68, § 37 Abs. 1 (Wiederkehrende Prüfungen))
17. Was prüfen Sie bei den Hubketten im Rahmen der täglichen Sichtprüfung?
Die Hubketten werden in der Sichtprüfung auf Spannung und Schmierung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
18. Gehören Fahrerschutzdach und Rückhaltesystem zur täglichen Sichtprüfung des Fahrers?
Zur Sichtprüfung gehören u. a. das Fahrerschutzdach, das Lastschutzgitter und das Rückhaltesystem. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
19. Sie stellen bei der Sichtprüfung fest, dass der Beckengurt (Rückhaltesystem) eingerissen und nicht mehr funktionsfähig ist. Wie handeln Sie?
Ein defektes Rückhaltesystem ist ein sicherheitsbeeinträchtigender Mangel; der Stapler darf nicht benutzt werden und der Mangel ist umgehend zu melden. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel); DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
20. Welche Aufgabe erfüllt das Fahrerschutzdach in Verbindung mit dem Rückhaltesystem?
Das Fahrerschutzdach schützt vor herabfallenden Gegenständen; zusammen mit dem Rückhaltesystem soll es verhindern, dass der Fahrer beim Kippen aus dem geschützten Bereich gerät. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung: Fahrerschutzdach und Rückhaltesystem))
21. Bei der Sichtprüfung bemerken Sie eine deutliche Verformung am Fahrerschutzdach. Wie ist dies einzuordnen?
Das Fahrerschutzdach gehört zur Sichtprüfung; eine Verformung ist ein Mangel, und bei Sicherheitsbeeinträchtigung darf der Stapler nicht weiter benutzt werden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung); DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel))
22. Welche Schutzeinrichtung gegen herabfallende Teile der Last wird neben dem Fahrerschutzdach in der Sichtprüfung kontrolliert?
Neben dem Fahrerschutzdach gehört auch das Lastschutzgitter zu den in der Sichtprüfung kontrollierten Schutzeinrichtungen. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
23. Warum ist die Funktion des Rückhaltesystems (z. B. Beckengurt) für die Sicherheit so wichtig?
Das Rückhaltesystem hält den Fahrer beim Kippen auf dem Sitz im geschützten Bereich und verhindert, dass er herausgeschleudert und vom Fahrzeug eingeklemmt wird. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung: Rückhaltesystem))
24. Wann muss der Fahrer ein Flurförderzeug auf erkennbare Mängel prüfen?
Der Fahrer muss das Flurförderzeug täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen und es während des Betriebes weiter beobachten. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel))
25. Aus welchen zwei Teilen besteht die tägliche Einsatzprüfung durch die Bedienperson?
Die tägliche Einsatzprüfung gliedert sich in eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Tägliche Einsatzprüfung))
26. Welche der folgenden Prüfungen gehört zur Funktionsprüfung und nicht zur Sichtprüfung?
Die Wirksamkeit der Bremsen wird im Rahmen der Funktionsprüfung kontrolliert; Reifen, Gabelzinken und Hydraulikleckagen gehören zur Sichtprüfung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
27. Welches Bauteil wird in der Funktionsprüfung hinsichtlich seines Spiels überprüft?
Zur Funktionsprüfung gehört unter anderem die Kontrolle des Lenkungsspiels. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
28. Sie testen vor Arbeitsbeginn die Hupe. Zu welchem Teil der täglichen Einsatzprüfung gehört dieser Test?
Die Hupe gehört wie die Warngeber und die Beleuchtung zu den Funktionen, die in der Funktionsprüfung getestet werden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
29. Welche Einrichtungen werden im Rahmen der Funktionsprüfung als Warngeber kontrolliert?
Zur Funktionsprüfung gehören akustische und optische Warngeber, also unter anderem Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))
30. Beim morgendlichen Funktionstest stellen Sie fest, dass die Beleuchtung des Staplers ausgefallen ist, obwohl im Lager teils schlechte Lichtverhältnisse herrschen. Was ist richtig?
Die Beleuchtung gehört zur Funktionsprüfung; bei sicherheitsrelevantem Ausfall darf das Gerät nicht weiter benutzt werden, und der Mangel ist zu melden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2; DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1)
31. Welche der folgenden Komponenten gehört zur Sichtprüfung?
Reifen werden im Rahmen der Sichtprüfung auf Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper und Radmuttern kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
32. Worauf sind die Hubketten im Rahmen der Sichtprüfung zu kontrollieren?
Die Hubketten werden in der Sichtprüfung unter anderem auf Spannung und Schmierung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))
33. Sie fahren einen treibgasbetriebenen (Flüssiggas-)Stapler. Was muss in der Sichtprüfung zusätzlich kontrolliert werden?
Bei Treibgas-Staplern sind in der Sichtprüfung die Befestigung der Gasflasche sowie Anschlüsse und Dichtigkeit (Gasgeruch) zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Flüssiggasantrieb))
34. Bei einem batteriebetriebenen Stapler ist im Rahmen der Einsatzprüfung besonders zu kontrollieren:
Bei Batterieantrieb ist die Kapazität, also der Ladezustand der Batterie, zu kontrollieren; Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter betreffen Verbrennungsmotoren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))
35. Welche Punkte sind bei einem verbrennungsmotorisch angetriebenen Stapler im Rahmen der Einsatzprüfung zu kontrollieren?
Bei verbrennungsmotorischen Staplern sind Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))