StaplerscheinTest

🔍 Tägliche Einsatzprüfung und Wartung

Tägliche Einsatzprüfung und Wartung

Der Fahrer muss Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen und auch während des Betriebes auf Mängel hin beobachten (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1). Diese tägliche Einsatzprüfung durch die Bedienperson gliedert sich in eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2).

Zur Sichtprüfung gehören u. a. Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper, Radmuttern), Gabelzinken (Verformung, Risse, Verschleiß, Aufhängung, Sicherung), Anbaugeräte, Hubketten (Spannung, Schmierung), Hydraulik (Leckagen), Hubmast, Fahrzeugaufbau, Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter und Rückhaltesystem. Zur Funktionsprüfung gehören Lenkungsspiel, Wirksamkeit der Bremsen, die Funktionen zur Lasthandhabung (Heben, Senken, Neigen), akustische und optische Warngeber, Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung.

Je nach Antriebsart sind zusätzliche Punkte zu kontrollieren:

Werden sicherheitsbeeinträchtigende Mängel erkannt, darf der Fahrer das Flurförderzeug nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen (Stilllegung) und muss die Mängel dem Unternehmer umgehend melden (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1). Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Mängel vor dem Weiterbetrieb behoben werden (§ 9 Abs. 2). Instandsetzungsarbeiten darf der Unternehmer nur fachkundigen Personen übertragen; sie sind nicht Aufgabe des Fahrers (§ 10 Abs. 1).

Wichtig ist die Abgrenzung zur wiederkehrenden Prüfung: Die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung führt die Bedienperson durch. Die regelmäßige wiederkehrende Prüfung dagegen erfolgt in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 (DGUV Vorschrift 68, § 37 Abs. 1). Über diese Prüfungen ist ein Prüfnachweis zu führen, der Datum und Umfang, das Ergebnis mit festgestellten Mängeln, die Beurteilung von Bedenken gegen den Weiterbetrieb, Angaben zu Nachprüfungen sowie Name und Anschrift des Prüfers enthält (§ 39 Abs. 1). Ergänzend verlangt die BetrSichV (§ 10, § 14), Arbeitsmittel durch Wartung in sicherem Zustand zu erhalten. Die Tägliche Einsatzprüfung ist auch ein eigenes Lehrplanthema der praktischen Ausbildung (Stufe 1) und macht dort rund 10-20 % aus.

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Beispielfragen (35)

1. Wie oft muss der Fahrer ein Flurförderzeug auf erkennbare Mängel prüfen?

  1. Täglich vor Einsatzbeginn
  2. Nur einmal pro Woche
  3. Nur bei einem Fahrerwechsel
  4. Nur vor dem Heben besonders schwerer Lasten

Der Fahrer muss das Flurförderzeug täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen und während des Betriebes auf Mängel beobachten. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 9 Abs. 1 (Mängel))

2. In welche zwei Teile gliedert sich die tägliche Einsatzprüfung durch die Bedienperson?

  1. In eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung
  2. In eine Lärmmessung und eine Abgasmessung
  3. In eine Erstprüfung und eine Endabnahme
  4. In eine Theorieprüfung und eine Praxisprüfung

Die tägliche Einsatzprüfung besteht aus einer Sichtprüfung (z. B. Reifen, Gabelzinken) und einer Funktionsprüfung (z. B. Bremsen, Lenkung). (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Tägliche Einsatzprüfung))

3. Sie stellen vor Arbeitsbeginn einen sicherheitsbeeinträchtigenden Mangel an der Bremse fest. Wie verhalten Sie sich richtig?

  1. Das Flurförderzeug nicht in Betrieb setzen und den Mangel umgehend dem Unternehmer melden
  2. Vorsichtig und nur langsam weiterfahren, bis die Schicht zu Ende ist
  3. Die Bremse selbst notdürftig reparieren und dann weiterarbeiten
  4. Den Mangel erst am Ende der Woche im Prüfbuch vermerken

Bei sicherheitsbeeinträchtigenden Mängeln darf das Flurförderzeug nicht in Betrieb gesetzt werden; der Mangel ist umgehend dem Unternehmer zu melden. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel))

4. Welche der folgenden Kontrollen gehört zur Sichtprüfung im Rahmen der täglichen Einsatzprüfung?

  1. Reifen auf Schäden, Profil und Fremdkörper prüfen
  2. Die Wirksamkeit der Bremsen erproben
  3. Das Lenkungsspiel im Fahrbetrieb testen
  4. Die Funktion der Hupe auslösen

Das Prüfen der Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper, Radmuttern) gehört zur Sichtprüfung; Bremsen, Lenkung und Hupe gehören zur Funktionsprüfung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

5. Welche der folgenden Kontrollen gehört zur Funktionsprüfung der täglichen Einsatzprüfung?

  1. Wirksamkeit der Bremsen
  2. Profiltiefe der Reifen
  3. Spannung und Schmierung der Hubketten
  4. Dichtigkeit der Hydraulikleitungen

Die Wirksamkeit der Bremsen wird in der Funktionsprüfung erprobt; Reifenprofil, Hubketten und Hydraulik werden dagegen in der Sichtprüfung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

6. Worauf sind die Gabelzinken bei der täglichen Sichtprüfung zu kontrollieren?

  1. Auf Verformung, Risse, Verschleiß sowie sichere Aufhängung und Sicherung
  2. Nur auf die richtige Farbe der Lackierung
  3. Nur auf die aufgeklebte Seriennummer
  4. Ausschließlich auf das Vorhandensein von Gewichtsangaben

Gabelzinken werden in der Sichtprüfung auf Verformung, Risse, Verschleiß sowie auf ihre Aufhängung und Sicherung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

7. Was prüfen Sie bei einem treibgasbetriebenen (Flüssiggas-)Stapler zusätzlich im Rahmen der Sichtprüfung?

  1. Befestigung der Gasflasche sowie Anschlüsse und Dichtigkeit (Gasgeruch)
  2. Den Ladezustand der Antriebsbatterie
  3. Den Füllstand des Kühlwassers und Motoröls
  4. Den Zustand des Dieselpartikelfilters

Bei Flüssiggasantrieb sind die Befestigung der Gasflasche sowie Anschlüsse und Dichtigkeit (Gasgeruch) zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Flüssiggasantrieb))

8. Welche Kontrolle ist bei einem batteriebetriebenen Stapler im Rahmen der Einsatzprüfung typisch?

  1. Prüfung des Ladezustands (Kapazität) der Batterie
  2. Kontrolle des Motoröls
  3. Kontrolle des Rußfilters
  4. Kontrolle der Befestigung der Gasflasche

Bei Batterieantrieb ist die Kapazität bzw. der Ladezustand der Batterie zu kontrollieren; Motoröl und Rußfilter betreffen Verbrennungsmotoren, die Gasflasche den Flüssiggasantrieb. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))

9. Welche Kontrollen gehören bei einem verbrennungsmotorisch angetriebenen Stapler zur Einsatzprüfung?

  1. Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter
  2. Nur der Ladezustand der Antriebsbatterie
  3. Nur die Dichtigkeit der Gasflasche
  4. Ausschließlich die Reichweite der Funkfernsteuerung

Bei Verbrennungsmotorantrieb sind Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))

10. Welche der folgenden Komponenten gehört zu den Funktionen der Lasthandhabung, die in der Funktionsprüfung getestet werden?

  1. Heben, Senken und Neigen
  2. Reifenluftdruck
  3. Hubkettenschmierung
  4. Befestigung der Radmuttern

Zur Funktionsprüfung der Lasthandhabung gehören Heben, Senken und Neigen; Reifen, Hubketten und Radmuttern werden in der Sichtprüfung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

11. Bei der Sichtprüfung bemerken Sie eine Leckage an einer Hydraulikleitung. Welche Bewertung ist korrekt?

  1. Eine Hydraulikleckage ist ein Mangel, der im Rahmen der Sichtprüfung erkannt wird und gemeldet werden muss
  2. Hydraulikleckagen sind unbedenklich, solange der Stapler noch fährt
  3. Hydraulikleckagen gehören nur zur jährlichen Prüfung durch die befähigte Person
  4. Hydraulik wird ausschließlich in der Funktionsprüfung beurteilt

Die Hydraulik wird in der Sichtprüfung auf Leckagen kontrolliert; eine festgestellte Leckage ist ein Mangel und muss gemeldet werden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

12. Wer führt die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung des Flurförderzeugs durch?

  1. Die Bedienperson (der Fahrer)
  2. Ausschließlich eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203
  3. Nur ein externer TÜV-Sachverständiger
  4. Nur der Hersteller des Flurförderzeugs

Die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung führt die Bedienperson durch; die wiederkehrende Prüfung dagegen eine befähigte Person nach TRBS 1203. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1, Abschnitt 7 (Regelmäßige Prüfung))

13. Im Rahmen der täglichen Einsatzprüfung stellen Sie fest, dass eine Reparatur erforderlich ist. Was gilt für die Instandsetzung?

  1. Instandsetzungsarbeiten darf nur eine vom Unternehmer beauftragte fachkundige Person durchführen
  2. Jeder Fahrer muss die Instandsetzung selbst übernehmen
  3. Die Instandsetzung ist Teil der täglichen Prüfpflicht des Fahrers
  4. Die Instandsetzung darf jeder Mitarbeiter ohne besondere Kenntnisse erledigen

Instandsetzungsarbeiten darf der Unternehmer nur fachkundigen Personen übertragen; sie sind nicht Aufgabe des Fahrers im Rahmen der täglichen Prüfung. (DGUV Vorschrift 68, § 10 Abs. 1 (Instandsetzungsarbeiten))

14. Welche akustischen und optischen Einrichtungen werden in der Funktionsprüfung kontrolliert?

  1. Warngeber, Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung
  2. Reifenprofil und Radmuttern
  3. Hubmast und Fahrzeugaufbau
  4. Hubkettenspannung und -schmierung

Zur Funktionsprüfung gehören Warngeber (akustisch und optisch), Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

15. Wer muss dafür sorgen, dass ein sicherheitsbeeinträchtigender Mangel vor dem Weiterbetrieb behoben wird?

  1. Der Unternehmer
  2. Allein der Fahrer, der den Mangel entdeckt hat
  3. Der Lieferant der Ladung
  4. Die Berufsgenossenschaft

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitsbeeinträchtigende Mängel vor dem Weiterbetrieb behoben werden. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 2 (Mängel))

16. In welchen Abständen muss der Unternehmer Flurförderzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen?

  1. In Abständen von längstens einem Jahr
  2. Alle drei Jahre
  3. Nur einmal bei der Anschaffung
  4. Alle fünf Jahre

Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person (Sachkundigen) zu prüfen. (DGUV Vorschrift 68, § 37 Abs. 1 (Wiederkehrende Prüfungen))

17. Was prüfen Sie bei den Hubketten im Rahmen der täglichen Sichtprüfung?

  1. Spannung und Schmierung
  2. Die Wirksamkeit der Bremsen
  3. Den Ladezustand der Batterie
  4. Die Lautstärke der Hupe

Die Hubketten werden in der Sichtprüfung auf Spannung und Schmierung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

18. Gehören Fahrerschutzdach und Rückhaltesystem zur täglichen Sichtprüfung des Fahrers?

  1. Ja, Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter und Rückhaltesystem werden in der Sichtprüfung kontrolliert
  2. Nein, diese werden nur einmal beim Kauf geprüft
  3. Nein, dafür ist ausschließlich der TÜV zuständig
  4. Nein, diese gehören nur zur Funktionsprüfung

Zur Sichtprüfung gehören u. a. das Fahrerschutzdach, das Lastschutzgitter und das Rückhaltesystem. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

19. Sie stellen bei der Sichtprüfung fest, dass der Beckengurt (Rückhaltesystem) eingerissen und nicht mehr funktionsfähig ist. Wie handeln Sie?

  1. Den Stapler nicht in Betrieb nehmen und den Mangel umgehend dem Unternehmer melden
  2. Ohne Gurt weiterarbeiten, da er nur als Komfort dient
  3. Den Gurt mit Klebeband notdürftig flicken und weiterfahren
  4. Den defekten Gurt einfach abschneiden, um nicht zu stören

Ein defektes Rückhaltesystem ist ein sicherheitsbeeinträchtigender Mangel; der Stapler darf nicht benutzt werden und der Mangel ist umgehend zu melden. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel); DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

20. Welche Aufgabe erfüllt das Fahrerschutzdach in Verbindung mit dem Rückhaltesystem?

  1. Es schützt den Fahrer vor herabfallenden Gegenständen und soll bei einem Kippen zusammen mit dem Rückhaltesystem das Verlassen des geschützten Bereichs verhindern
  2. Es dient ausschließlich als Befestigung für die Beleuchtung
  3. Es hat nur eine optische Funktion und keine Schutzwirkung
  4. Es ersetzt vollständig die Notwendigkeit eines Rückhaltesystems

Das Fahrerschutzdach schützt vor herabfallenden Gegenständen; zusammen mit dem Rückhaltesystem soll es verhindern, dass der Fahrer beim Kippen aus dem geschützten Bereich gerät. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung: Fahrerschutzdach und Rückhaltesystem))

21. Bei der Sichtprüfung bemerken Sie eine deutliche Verformung am Fahrerschutzdach. Wie ist dies einzuordnen?

  1. Als Mangel, der erkannt werden muss; bei Sicherheitsbeeinträchtigung darf der Stapler nicht weiter benutzt werden und der Mangel ist zu melden
  2. Als unkritisch, solange das Dach noch grob seine Form behält
  3. Als Aufgabe, die der Fahrer sofort selbst durch Richten beheben muss
  4. Als reines Designmerkmal ohne sicherheitstechnische Bedeutung

Das Fahrerschutzdach gehört zur Sichtprüfung; eine Verformung ist ein Mangel, und bei Sicherheitsbeeinträchtigung darf der Stapler nicht weiter benutzt werden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung); DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel))

22. Welche Schutzeinrichtung gegen herabfallende Teile der Last wird neben dem Fahrerschutzdach in der Sichtprüfung kontrolliert?

  1. Das Lastschutzgitter
  2. Der Rückspiegel
  3. Das Typenschild
  4. Die Sitzheizung

Neben dem Fahrerschutzdach gehört auch das Lastschutzgitter zu den in der Sichtprüfung kontrollierten Schutzeinrichtungen. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

23. Warum ist die Funktion des Rückhaltesystems (z. B. Beckengurt) für die Sicherheit so wichtig?

  1. Es soll verhindern, dass der Fahrer beim seitlichen Kippen vom Sitz geschleudert und vom Fahrzeug eingeklemmt wird
  2. Es verbessert nur die Sitzbequemlichkeit auf langen Strecken
  3. Es dient ausschließlich der Diebstahlsicherung des Staplers
  4. Es reguliert die Fahrgeschwindigkeit des Staplers automatisch

Das Rückhaltesystem hält den Fahrer beim Kippen auf dem Sitz im geschützten Bereich und verhindert, dass er herausgeschleudert und vom Fahrzeug eingeklemmt wird. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung: Rückhaltesystem))

24. Wann muss der Fahrer ein Flurförderzeug auf erkennbare Mängel prüfen?

  1. Täglich vor Einsatzbeginn
  2. Einmal pro Woche
  3. Nur nach einem Unfall
  4. Nur bei der jährlichen Sachkundigenprüfung

Der Fahrer muss das Flurförderzeug täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen und es während des Betriebes weiter beobachten. (DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1 (Mängel))

25. Aus welchen zwei Teilen besteht die tägliche Einsatzprüfung durch die Bedienperson?

  1. Aus einer Sichtprüfung und einer Funktionsprüfung
  2. Aus einer Druckprüfung und einer Belastungsprüfung
  3. Aus einer Lackprüfung und einer Gewichtsprüfung
  4. Aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung

Die tägliche Einsatzprüfung gliedert sich in eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Tägliche Einsatzprüfung))

26. Welche der folgenden Prüfungen gehört zur Funktionsprüfung und nicht zur Sichtprüfung?

  1. Wirksamkeit der Bremsen
  2. Zustand der Reifen (Profil, Fremdkörper)
  3. Verformungen und Risse an den Gabelzinken
  4. Leckagen an der Hydraulik

Die Wirksamkeit der Bremsen wird im Rahmen der Funktionsprüfung kontrolliert; Reifen, Gabelzinken und Hydraulikleckagen gehören zur Sichtprüfung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

27. Welches Bauteil wird in der Funktionsprüfung hinsichtlich seines Spiels überprüft?

  1. Die Lenkung
  2. Die Gabelzinken
  3. Der Hubmast
  4. Das Fahrerschutzdach

Zur Funktionsprüfung gehört unter anderem die Kontrolle des Lenkungsspiels. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

28. Sie testen vor Arbeitsbeginn die Hupe. Zu welchem Teil der täglichen Einsatzprüfung gehört dieser Test?

  1. Zur Funktionsprüfung
  2. Zur Sichtprüfung
  3. Zur jährlichen Sachkundigenprüfung
  4. Zur Instandsetzung

Die Hupe gehört wie die Warngeber und die Beleuchtung zu den Funktionen, die in der Funktionsprüfung getestet werden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

29. Welche Einrichtungen werden im Rahmen der Funktionsprüfung als Warngeber kontrolliert?

  1. Akustische und optische Warngeber wie Hupe und Warnleuchten
  2. Nur die Rückfahrkamera
  3. Nur das Lastschutzgitter
  4. Nur der Sicherheitsgurt

Zur Funktionsprüfung gehören akustische und optische Warngeber, also unter anderem Hupe, Warnleuchten und Beleuchtung. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Funktionsprüfung))

30. Beim morgendlichen Funktionstest stellen Sie fest, dass die Beleuchtung des Staplers ausgefallen ist, obwohl im Lager teils schlechte Lichtverhältnisse herrschen. Was ist richtig?

  1. Die Beleuchtung ist Teil der Funktionsprüfung; der Mangel ist zu beheben bzw. zu melden, bevor unter solchen Bedingungen gefahren wird
  2. Die Beleuchtung ist unwichtig und muss nicht geprüft werden
  3. Beleuchtung wird nur bei Außeneinsatz geprüft
  4. Die Beleuchtung darf der Fahrer selbst reparieren und neu verkabeln

Die Beleuchtung gehört zur Funktionsprüfung; bei sicherheitsrelevantem Ausfall darf das Gerät nicht weiter benutzt werden, und der Mangel ist zu melden. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2; DGUV Vorschrift 68, § 9 Abs. 1)

31. Welche der folgenden Komponenten gehört zur Sichtprüfung?

  1. Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Radmuttern)
  2. Wirksamkeit der Bremsen
  3. Lenkungsspiel
  4. Funktion der Hupe

Reifen werden im Rahmen der Sichtprüfung auf Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper und Radmuttern kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

32. Worauf sind die Hubketten im Rahmen der Sichtprüfung zu kontrollieren?

  1. Auf Spannung und Schmierung
  2. Nur auf ihre Farbe
  3. Auf den Reifenluftdruck
  4. Auf den Ladezustand der Batterie

Die Hubketten werden in der Sichtprüfung unter anderem auf Spannung und Schmierung kontrolliert. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung))

33. Sie fahren einen treibgasbetriebenen (Flüssiggas-)Stapler. Was muss in der Sichtprüfung zusätzlich kontrolliert werden?

  1. Befestigung der Gasflasche sowie Anschlüsse und Dichtigkeit (Gasgeruch)
  2. Der Ladezustand der Antriebsbatterie
  3. Der Füllstand des Rußfilters
  4. Die Spannung der Hubketten ersetzt die Gasprüfung

Bei Treibgas-Staplern sind in der Sichtprüfung die Befestigung der Gasflasche sowie Anschlüsse und Dichtigkeit (Gasgeruch) zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Flüssiggasantrieb))

34. Bei einem batteriebetriebenen Stapler ist im Rahmen der Einsatzprüfung besonders zu kontrollieren:

  1. Der Ladezustand (Kapazität) der Batterie
  2. Der Kühlwasserstand
  3. Der Füllstand des Motoröls
  4. Der Zustand des Rußfilters

Bei Batterieantrieb ist die Kapazität, also der Ladezustand der Batterie, zu kontrollieren; Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter betreffen Verbrennungsmotoren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))

35. Welche Punkte sind bei einem verbrennungsmotorisch angetriebenen Stapler im Rahmen der Einsatzprüfung zu kontrollieren?

  1. Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter
  2. Nur der Ladezustand der Batterie
  3. Nur die Befestigung der Gasflasche
  4. Ausschließlich die Reifenfarbe

Bei verbrennungsmotorischen Staplern sind Kühlwasser, Motoröl und Rußfilter zu kontrollieren. (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 2, Abschnitt 2 (Sichtprüfung, Antriebsarten))

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