Flurförderzeuge dürfen nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat. Ist die Sicht nicht gegeben (z. B. durch eine sperrige Last), muss der Fahrer eingewiesen werden – etwa durch einen Einweiser – oder Hilfsmittel wie Spiegel und Kamera nutzen. Reicht das nicht aus, ist rückwärts zu fahren (DGUV Vorschrift 68, § 12 Abs. 1).
Die Geschwindigkeit ist stets an die Fahrbahnverhältnisse anzupassen: langsamer bei Nässe, Verschmutzung, an Engstellen, in Kurven und bei schlechter Sicht (§ 12 Abs. 2). Eine angepasste Geschwindigkeit verkürzt den Bremsweg und verbessert die Beherrschbarkeit des Fahrzeugs. An Kreuzungen, Toren und unübersichtlichen Stellen ist besonders vorsichtig zu fahren, gegebenenfalls anzuhalten und die Hupe als Warneinrichtung zu betätigen.
Gefahren wird grundsätzlich mit bodenfrei abgesenkter Last (ca. 15 cm über dem Boden); höher angehoben wird nur zum Aufnehmen und Absetzen (§ 12 Abs. 3). Bei Hubmast-Neigeeinrichtung ist der Mast zurückzuneigen, damit die Last gegen Abrutschen gesichert ist (§ 12 Abs. 6). Beim Befahren von Steigungen und Gefällen muss die Last bergseitig geführt werden – sie zeigt also bergaufwärts. Am Gefälle wird daher rückwärts hinab- und vorwärts hinauffahren (§ 12 Abs. 7).
Gegenüber Fußgängern hat der Fahrer stets Rücksicht zu nehmen; gesteuert wird nur vom vorgesehenen Steuerplatz aus (§ 16 Abs. 1). Wird der innerbetriebliche Verkehr auf öffentlichen Flächen abgewickelt, gilt zusätzlich die StVO. Für Verkehrswege gelten Mindestbreiten:
Beim Abstellen und Verlassen des Staplers (§ 15 Abs. 1) sind in dieser Reihenfolge zu beachten: Feststellbremse betätigen, Gabel in tiefste Stellung absenken, bei Neigeeinrichtung die Gabelspitzen nach unten neigen, Motor abstellen und gegen unbefugte Benutzung sichern. Das Sichern gilt als erfüllt, wenn der Schlüssel abgezogen und mitgenommen wird. An Gefällstrecken darf nicht abgestellt werden; ist es unvermeidbar, ist zusätzlich mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen zu sichern (§ 15 Abs. 3).
1. Wie muss die Geschwindigkeit eines Flurförderzeugs gewählt werden?
Flurförderzeuge dürfen nur mit einer an die Fahrbahnverhältnisse angepassten Geschwindigkeit gefahren werden. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 2)
2. Sie fahren mit dem Stapler über einen nassen, verschmutzten Hallenboden. Wie verhalten Sie sich richtig?
Bei Nässe und Verschmutzung verringert sich die Haftung und der Bremsweg verlängert sich, daher ist langsamer zu fahren. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 2)
3. Wie wirkt sich eine Verdopplung der Fahrgeschwindigkeit grundsätzlich auf den Bremsweg aus?
Der Bremsweg wächst quadratisch mit der Geschwindigkeit; bei doppelter Geschwindigkeit ist er etwa viermal so lang. (Fahrphysik / DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 2 (angepasste Geschwindigkeit))
4. Sie nähern sich einer unübersichtlichen Kurve im Betrieb. Welches Verhalten ist korrekt?
An Engstellen, Kurven und unübersichtlichen Stellen ist die Geschwindigkeit anzupassen (zu verringern) und nötigenfalls zu warnen. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 2)
5. Welche Faktoren machen es erforderlich, langsamer zu fahren?
Nässe, Verschmutzung, Engstellen, Kurven und schlechte Sicht verlangen eine reduzierte, angepasste Geschwindigkeit. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 2)
6. Aus welchen Bestandteilen setzt sich der gesamte Anhalteweg zusammen?
Der Anhalteweg ist die Summe aus Reaktionsweg (während der Reaktionszeit) und Bremsweg. (Fahrphysik / DGUV Vorschrift 68 § 12 (angepasste Geschwindigkeit))
7. Ein Flurförderzeug darf nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat. Was ist zu tun, wenn die Sicht nicht ausreicht?
Bei unzureichender Sicht muss ein Einweiser eingesetzt oder es müssen Hilfsmittel wie Spiegel oder Kamera genutzt werden. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1)
8. Eine große Last versperrt Ihnen bei Vorwärtsfahrt die Sicht nach vorne. Wie reagieren Sie richtig?
Bei sichtbehindernder Last ist rückwärts zu fahren oder ein Einweiser einzusetzen, damit ausreichende Sicht gewährleistet ist. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1)
9. Warum ist bei einem voll beladenen Stapler besondere Vorsicht beim Bremsen geboten?
Eine größere bewegte Masse erfordert einen längeren Bremsweg; abruptes Bremsen mit Last erhöht zudem die Kippgefahr. (Fahrphysik / DGUV Vorschrift 68 § 12 (angepasste Geschwindigkeit))
10. In einem Verkehrsweg teilen sich Fußgänger und Stapler den Weg. Welcher seitliche Sicherheitszuschlag Z1 je Seite ist nach ASR A1.8 vorgesehen?
Bei gemeinsamer Nutzung durch Fußgänger und Fahrzeuge beträgt der seitliche Zuschlag Z1 0,75 m je Seite. (ASR A1.8 'Verkehrswege', Abschnitt 4)
11. Welcher seitliche Sicherheitszuschlag Z1 je Seite ist nach ASR A1.8 für reine Fahrzeugverkehrswege (z. B. nur Stapler) vorgesehen?
Für Verkehrswege des reinen Fahrzeugverkehrs ist je Seite ein seitlicher Zuschlag Z1 von 0,50 m hinzuzurechnen. (ASR A1.8 'Verkehrswege', Abschnitt 4)
12. Welcher Begegnungszuschlag Z2 ist nach ASR A1.8 bei zweispurigem Begegnungsverkehr (bis 20 km/h) zusätzlich anzusetzen?
Bei Begegnungsverkehr mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h ist ein zusätzlicher Begegnungszuschlag Z2 von 0,40 m anzusetzen. (ASR A1.8 'Verkehrswege', Abschnitt 4)
13. Sie bewegen den Stapler mit Last durch die Halle. In welcher Höhe sollte das Lastaufnahmemittel während der Fahrt grundsätzlich geführt werden?
Außer beim Aufnehmen und Absetzen ist mit abgesenkter, bodenfreier Last (ca. 15 cm über dem Boden) zu fahren, was Stabilität und sicheres Bremsen begünstigt. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 3)
14. Warum erhöht eine hoch angehobene Last während der Fahrt die Gefahr, dass der Stapler bei plötzlichem Bremsen oder Lenken kippt?
Eine hoch angehobene Last hebt den Gesamtschwerpunkt an und verringert die Standsicherheit, wodurch beim Bremsen oder Lenken die Kippgefahr steigt. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 3 (Fahren mit abgesenkter Last))
15. Wird der innerbetriebliche Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen abgewickelt, welche zusätzlichen Vorschriften gelten dann auch für die Fahrweise?
Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten zusätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). (DGUV Vorschrift 68 § 16 / Durchführungsanweisungen sowie StVO)
16. Sie fahren in einer engen Gasse zwischen Regalen mit einer Geschwindigkeit, bei der Sie jederzeit anhalten könnten. Was ist der Hintergrund dieser Fahrweise?
Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass innerhalb der überschaubaren freien Strecke sicher angehalten werden kann. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 2)
17. Welche Aussage zum Bremsweg ist richtig?
Mit steigender Geschwindigkeit nimmt der Bremsweg überproportional zu. (Fahrphysik / DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 2)
18. Wie muss die Last beim Befahren von Steigungen und Gefällen mit einem Gabelstapler geführt werden?
Beim Befahren von Steigungen und Gefällen muss die Last bergseitig geführt werden, also bergaufwärts zeigen. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 7)
19. Sie müssen mit beladenem Stapler eine Rampe hinauffahren. Wie fahren Sie korrekt?
Bergauf wird vorwärts gefahren, damit die Last bergseitig liegt und gegen Abrutschen gesichert ist. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 7)
20. Sie müssen mit beladenem Stapler ein Gefälle hinabfahren. Wie fahren Sie korrekt?
Bergab wird rückwärts gefahren, damit die Last bergseitig liegt und nicht von der Gabel rutscht. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 7)
21. Warum ist es gefährlich, ein Gefälle mit einem beladenen Stapler vorwärts (Last talseitig) hinabzufahren?
Mit talseitiger Last besteht die Gefahr, dass die Last nach vorne abrutscht und das Fahrzeug durch das verlagerte Gewicht nach vorne kippt. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 7)
22. Mit welcher Stellung des Hubmasts müssen Flurförderzeuge mit Neigeeinrichtung verfahren werden, damit die Last gesichert ist?
Der Hubmast ist zurückzuneigen, damit die Last gegen Abrutschen gesichert ist; das ist gerade an Steigungen wichtig. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 6)
23. Dürfen Flurförderzeuge an Gefällstrecken oder auf geneigten Flächen abgestellt werden?
Das Abstellen an Gefällstrecken ist zu vermeiden; ist es unvermeidbar, muss zusätzlich gegen Wegrollen gesichert werden (z. B. Unterlegkeile). (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 15 Abs. 3)
24. Sie müssen den Stapler unvermeidbar auf einer geneigten Fläche abstellen. Welche zusätzliche Maßnahme ist erforderlich?
Auf geneigten Flächen ist der Stapler zusätzlich gegen Wegrollen zu sichern, beispielsweise durch Unterlegkeile. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 15 Abs. 3)
25. Sie fahren mit unbeladenem Stapler an einer Rampe. Wie ist hier die sicherste Fahrweise hinsichtlich der Gabelseite zu beurteilen?
Ohne Last liegt der Schwerpunkt im Bereich des Gegengewichts (hinten); im Gefälle ist dann das schwere Heck bergseitig, sodass mit der Gabel bergab gefahren werden kann. (DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 7 (Last bergseitig) / Fahrphysik Gegengewichtsstapler)
26. Warum sollte an Steigungen und Gefällen besonders gleichmäßig und ohne plötzliche Brems- oder Lenkmanöver gefahren werden?
Am Hang ist die Standsicherheit ohnehin verringert; ruckartige Manöver erhöhen die Gefahr des Kippens oder Abrutschens der Last erheblich. (DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 2 und Abs. 7)
27. Was bedeutet die Regel 'Last bergseitig' konkret beim Hinauffahren einer Steigung?
Beim Hinauffahren bedeutet 'Last bergseitig', dass die Last in Fahrtrichtung nach oben zeigt, also vorwärts bergauf gefahren wird. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 7)
28. Ein Kollege schlägt vor, beim beladenen Stapler ein steiles Gefälle vorwärts hinabzufahren, damit er besser sieht. Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?
Mit Last muss bergab rückwärts gefahren werden (Last bergseitig); für ausreichende Sicht sind Spiegel, Kamera oder ein Einweiser einzusetzen. (DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 7 i. V. m. § 12 Abs. 1)
29. Was muss der Fahrer eines Flurförderzeugs grundsätzlich haben, um es bewegen zu dürfen?
Flurförderzeuge dürfen nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat. Andernfalls ist ein Einweiser oder ein Hilfsmittel wie Spiegel/Kamera erforderlich. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)
30. Die Sicht nach vorn ist durch eine große, sperrige Last vollständig verdeckt. Wie sollten Sie sich verhalten?
Bei durch die Last verdeckter Sicht ist rückwärts zu fahren, sofern dadurch ausreichende Sicht besteht, oder ein Einweiser hinzuzuziehen. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)
31. Die Sicht auf die Fahrbahn ist auch beim Rückwärtsfahren dauerhaft eingeschränkt. Welche Maßnahme ist zulässig, um trotzdem sicher fahren zu können?
Ist ausreichende Sicht nicht gegeben, muss der Fahrer eingewiesen werden oder Hilfsmittel wie Spiegel/Kamera nutzen. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)
32. Welche Aufgabe hat ein Einweiser beim Fahren mit eingeschränkter Sicht?
Der Einweiser unterstützt den Fahrer bei eingeschränkter Sicht, indem er aus sicherer Position deutliche Zeichen gibt und den Fahrweg überwacht. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)
33. Wo muss sich ein Einweiser aufhalten, während er den Staplerfahrer einweist?
Der Einweiser muss sich für den Fahrer gut sichtbar und außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten, damit Blickkontakt besteht und keine Quetschgefahr entsteht. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)
34. Sie fahren wegen einer sichtbehindernden Last rückwärts. Worauf müssen Sie besonders achten?
Beim Rückwärtsfahren muss der Fahrer den Kopf und Oberkörper in Fahrtrichtung drehen und den Fahrweg nach hinten beobachten; der Gurt bleibt angelegt. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)
35. Welche technischen Hilfsmittel können die Sicht beim Fahren mit Flurförderzeugen verbessern?
Bei eingeschränkter Sicht können Hilfsmittel wie Spiegel oder Kameras eingesetzt werden, um den Fahrweg einzusehen. (DGUV Vorschrift 68 'Flurförderzeuge', § 12 Abs. 1 Fahren)